GB004

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
05.01.2004 12:45

Termin 05.01.04, 12:45 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Voß Kammer 2 Sitzungssaal B ArbG BS

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH / PV/Kl RA Koch mit Markus H. Aktenzeichen: 2 Ca 609/03, Josef F. Aktenzeichen: 2 Ca 610/03, Christian J. Aktenzeichen: 2 Ca 611/03, Andreas W. Aktenzeichen: 2 Ca 619/03; 20 Zuhörer

RA Koch ist zu Beginn der Verhandlung von Olav B. gekommen (anderer Fall beim ArbG). Nachdem der RI bereits zuvor die persönliche Anwesenheit der Kl festgestellt hat, konnte sofort mit der Güteverhandlung begonnen werden.

PV/Bekl verzichtet auf erneuten Vortrag. PV/Kl sieht keine Vergleichangebote vom Bekl kommen.

RI stellt strittige Entscheidung fest und gibt die Termine zu Protokoll. Schriftsatzfristen für alle Parteien jeweils 4 Wochen. Kammertermin ist für den 10.5.2004 9:00 festgesetzt. Verhandlungsdauer ca. 5 Minuten.

RI stellt nach diesem Verhandlungsverlauf fest, dass zukünftig auf den Gütetermin in seiner Kammer bei dieser Lage wohl verzichtet werden kann.

Nach dem Protokoll fand eine rege Diskussion zwischen RA und PV/Bekl hinsichtlich Sozialauswahl, Betriebszusammengehörigkeit und gemeinsamen Betriebsrat statt. PV/Bekl wies RA darauf hin, dass eine Vereinbarung der Geschäftsleitung über den gemeinsamen BR vorliegt. RA sieht weitere Punkte für gemeinsamen Betreib und wird dies „kreativ“ in den Schriftsätzen vortragen.

(WB)

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