GB002
Termin 05.01.04, 8:40Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung
RI Frau Heidelk Kammer 3 Sitzungssaal D ArbG BS
PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH / PV/Kl RA Koch mit Jürgen K. Aktenzeichen: 3 Ca 841/03, Hans-Joachim K. Aktenzeichen: 3 Ca 842/03, Thorsten K. Aktenzeichen: 3 Ca 843/03, Jan K. Aktenzeichen: 3 Ca 844/03, Uwe M. Aktenzeichen: 3 Ca 845/03; 27 Zuhörer
RI ruft die Parteien für alle 5 Fälle gleichzeitig auf.
PV/Bekl verweist auf die, auch in der Presse nachlesbaren, Bemühungen des Arbeitgebers betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die verschiedenen Maßnahmen haben aber nicht den gewünschten Erfolgt gehabt und wurden von den Gekündigten abgelehnt. Wegen der derzeitigen wirtschaftliche Gesamtsituation und den „tiefroten“ Zahlen müssten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Die Abfindungen entsprechen dem Regelsatz und weichen in Einzelfällen +/- 2.000,- € ab. Von den 60 in November gekündigten klagen nur 40 und im Januar werden über 200 weitere Kündigungen folgen.
Für RA ist die Sozialauswahl nicht nachvollziehbar.
RI fragt erneut nach den Abfindungen und Vergleichsmöglichkeiten. Nach PV/Bekl liegen diese zwischen 17.000,- € und 23.000,- €. Genaue Werte liegen nicht vor.
RA: Diese Angebote sind den Kl bekannt und konnten nicht angenommen werden, da der Arbeitplatz einen Mehrwert hat.
RI stellt als Ergebnis des heutigen Gütetermins eine strittige Entscheidung fest und gibt die Termine zu Protokoll.
Schriftsatzfristen 4 Wochen zum 31.1.2003 und 27.2.2004.
Kammertermin ist für den 17.3.2004 12:30 für alle 5 Fälle festgesetzt worden.
(WB)
Bericht aus der Salzgitter Zeitung vom 6.1.2004
Braunschweig, "Ich will die Wiedereinstellung. Dazu gibt es keine Alternative", sagt Jürgen K. bereits vor dem Gütetermin beim Arbeitsgericht Braunschweig. Der 35-Jährige gehört zu den 60 Mitarbeitern, denen der Watenstedter [1] Busbauer Neoman zum 31. März 2004 betriebsbedingt gekündigt hat.
In einer zweiten Kündigungswelle Ende Januar sollen laut Beate Schulte-Schrepping vom Allgemeinen Arbeitgeberverband Braunschweig weitere 280 Mitarbeiter entlassen werden.
Wie berichtet sollten zuvor 400 Beschäftigte der MAN-Tochter in eine Beschäftigungsgesellschaft wechseln - die meisten weigerten sich, weil sie eine Sozialauswahl vermissen. Im Falle einer Weigerung wollte Neomann betriebsbedingt kündigen. Da betriebsbedingte Kündigungen zumindest eine Sozialauswahl voraussetzen, gingen die Mitarbeiter das Risiko ein.
Widereinstellung - das ist nun die Forderung von Jürgen K. und seinen Kollegen. Rund 40 Klageschriften liegen dem Arbeitsgericht von MAN-Mitarbeitern vor. Das Interesse an dem Gütetermin war groß. 20 Kollegen Jürgen K. verfolgen das kurze Gespräch. Wie zu erwarten, gab es keine gütliche Einigung. Bereits nach fünf Minuten erklärte die Arbeitsrichterin dem Gütetermin für erfolglos beendet. Am Mittwoch, 17 März, wird nun das Arbeitsgericht eine Entscheidung fällen. Der Rechtsstreit geht vor die 1. Kammer [2].
"Wie groß die Chancen für eine Wiedereinstellung sind, kann man noch nicht sagen", erklärte Rechtsanwalt Nikolas Koch, der Jürgen K. vertritt. "Aber wir meinen, dass eine fehlerhafte Sozialauswahl getroffen wurde." Es gäbe jüngere Kollegen, die kürzer für die Neoman Bus GmbH tätig sind und denen nicht gekündigt worden sei.
Die Arbeitsrichterin beurteilte Sozialplan und Abfindungssummen als "recht
gut". Rechtsanwalt Nikolas Koch hingegen hält Abfindungen bei "derart jungen
Mitarbeitern" für keine akzeptable Lösung. "Hier geht es nicht darum, die
Zeit bis zur Rente zu überbrücken", sagte er. Für Jürgen K. steht fest: "Das
ist ungerecht. Allein an dem Montageband an dem ich tätig war, werden Leute
weiterbeschäftigt, die bei einer gerechten Sozialauswahl vor mir hätten
gehen müssen."
Von Nadine von Wille
Artikel in der Salzgitter Zeitung unter Jürgen K.: "Ich will die
Weiterbeschäftigung" am 6.1.2004 veröffentlicht.
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Salzgitter
Zeitung
Anmerkungen:
[1] Watenstedt ist ein Stadtteil von Salzgitter
[2] Es ist der Kammertermin gemeint, der gemäß Aktenzeichen vor der 3. Kammer des ArbG Braunschweig stattfinden wird.