GB001

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
04.12.2003 9:30

Termin 04.12.03: Güteverhandlung – Fristlose Kündigung - Rene B. / NEOMAN Bus GmbH

ArbG BS: Güteverhandlung Kammer 5 RI´in Fr. Steinke, PV/Kl RA Hr. Fricke von RA Fricke pp. mit Hr. Rene B. / PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping AGV-BS mit Hr. Bader (Pers) für NEOMAN Bus GmbH. 28 Zuhörer im Sitzungssaal B / ca. 15 Personen vor der Türe, Aktenzeichen 5 CA 749/03

RI ruft die Parteien vor der Zeit auf. Bekl-PV nimmt uns Zuhörer mit einer Äußerung des Unmuts zu Kenntnis.

RI beginnt die Verhandlung mit einleitenden Worten / Sachvortrag und Hinweis auf Güteverhandlung. Betriebsrat hat zugestimmt. Seit 1991 im Betrieb beschäftigt, zuletzt in wechselnden Abteilungen. Sonderzustimmung wegen BR-Tätigkeit.

Die Kündigung wird durch eine massive Gewalttätigkeit durch Bekl-PV begründet. RA trägt die öffentliche Positionierung im Zusammenhang mit dem Personalabbau bei NEOMAN Bus GmbH und das es eine verbale Auseinandersetzung, im Tätigkeitsumfeld üblicher Sprachgebrauch ist, vor. Bekl-PV begründet die fristlose Kündigung erneut durch eine massive Gewalt und die Vorbildfunktion als Betriebsrat.

Einigungsversuch durch RI. RA trägt zusätzliche Angebote zum Verlassen der Firma nach Ausspruch der Kündigung vor. Hr. Bader stellt klar, dass Rene B. zwar u.a. die Transfergesellschaft angeboten wurde, aber ausdrücklich ohne Wiedereinstellungsgarantie. Auf Nachfrage durch RI erklärt Hr. Bader, dass die Transfergesellschaft nur zum „Abschieben“ angeboten wurde.

RI versucht erneut eine Einigung zu erreichen und stellt nach erneuten Vorträgen der Parteien fest, dass keine gütliche Einigung möglich ist, also strittige Entscheidung. Der Kammertermin wird auf den 5.2.2004 11:00 festgelegt. Schriftsatztermine für die Parteien 24.12.03 und 20.01.04. (WB)

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