Erklärung zu Gerichtsberichte

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
Berichte von Zuhörern bei Gerichtsterminen von Gekündigten bei MAN Nutzfahrzeuge AG und NEOMAN Busbau GmbH - Grundlagen und Abkürzungen

Rechtsgrundlage:

Die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6) fordert die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Öffentlichkeitsgebot). Um diesem Öffentlichkeitsgebot gerecht zu werden, besteht nicht nur das Recht, sondern es ist geradezu eine Pflicht, über öffentliche Gerichtsprozesse zu berichten.

Gemäß Artikel 27 Ziffer 25 des Strafgesetzbuches ist die wahrheitsgetreue Berichterstattung über öffentliche Gerichtsprozesse ausdrücklich straffrei.

Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers (in der Regel ein Augenzeuge), nicht aber unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Abkürzungen:

AG = Amtsgericht - manchmal irrtümlich für Arbeitsgericht hier verwendet

ArbG = Arbeitsgericht

ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz

AGV-BS = Arbeitgeberverband Braunschweig

BB = Hr. Boris Bader, MA der PA

Bekl = Beklagter / Beklagte

BR = Betriebsrat

GF = Geschäftsführer / Geschäftsführerin

Kl = Kläger / Klägerin

KSchG = Kündigungsschutzgesetz

LAG = Landesarbeitsgericht

MA = Mitarbeiter / Mitarbeiterin

PA = Personalabteilung

PV = Prozessbevollmächtigter

RA = Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

RI = Richter / Richterin

RSe = Rechtssekritär / Rechtssekritärin

Schu-Sch = Fr. Beate Schulte Schrepping vom AGV-BS, auch GF von AGV-BS

Syn = Syndika / Syndikus

(0) Kommentare