3SeitenVertrag

erstellt von manoman zuletzt verändert: 29.06.2011 08:58
Dreiseitiger Vertrag als Ergänzung zum Vergleich

Nachfolgend, möglichst dem Originalaufbau folgend incl. den Schreibfehlern, der dreiseitige Vertrag, der vier Seiten umfasst. Namensbezogene Inhalte sind durch Xxxx ersetzt worden. Hinweise, Kommentare, Anmerkungen sind kursiv geschrieben. Es ist der "Ergänzungs"-vertrag zum Vergleich

Seitenaufbaubeschreibung:
Mittig sind die Seitennummern 1 – 4 am oberen Seitenrand angegeben. Auf der ersten Seite ist neben den mittigen Dokumententitel „Dreiseitiger Vertrag“ oben rechts der MAN-Bogen mit dem Büssing-Löwen als Firmensymbol abgebildet. Die Seitennummer steht über dem Dokumententitel.

Zwischen

Herrn
Xxx Xxx
Ko.-St. xxxx/Pers.-Nr. xxxxxx

-nachstehend Arbeitnehmer genannt-

und der

NEOMAN Bus GmbH
Heinrich-Büssing-Straße 1
38239 Salzgitter

-nachstehend MNB genannt-

sowie der

AutoVision GmbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg

-nachstehend AutoVision genannt-

wird entsprechend der gerichtlichen Vergleichs vom ................folgende Vereinbarung über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Xxx mit MNB und die Begründung eines neuen, befristeten Arbeitsverhältnisses zur AutoVision abgeschlossen.

Der Arbeitnehmer erklärt, dass ihm/Ihr bekannt ist, dass MNB auf Grund der Wettbewerbs- und Ertragssituation gezwungen ist, zur Sanierung des Unternehmens Abteilungen zu schließen bzw. die verbleibenden Unternehmensbereiche neu zu ordnen. Diese Maßnahme sind mit erheblichem Personalabbau verbunden und bilden die Grundlage des Aufhebungs- und Einstellungsvertrages.

1) Es wird vereinbart, dass das zwischen MNB und Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers einvernehmlich zum 30.04.2004 beendet wird.

Der Grund für diese Aufhebungsvereinbarung ist ein entsprechender Stellenentfall sowie die fehlende Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einen freien geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen zu vermitteln.

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit MNB erfolgt gleichzeitig gemäß Textziffer 3 dieser Vereinbarung ein Wechsel in die AutoVision.

2) Belehrung

Herr Xxx wurde darüber aufgeklärt, dass eine Übernahme in die AutoVision nur in Frage kommt, wenn gleichzeitig das Beschäftigungsverhältnis mit MNB endet. Über die gesamte arbeitsrechtliche Situation ist der Arbeitnehmer belehrt worden.

Ihm/Ihr ist insbesondere bekannt, dass in der AutoVision gegebenenfalls auch Kurzarbeit Null (Wochenarbeitszeit = Null Stunden), KUG Null gem. § 175 SGB III gearbeitet werden kann. Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, Kurzarbeit zu leisten. Der Arbeitnehmer bestätigt hiermit ausdrücklich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit MNB durch nachfolgende Unterschrift und nimmt gleichzeitig das Übernahmeangebot durch die AutoVision an. Der geschlossene Aufhebungsvertrag verliert seine Gültigkeit mit MNB nicht dadurch, dass sich betriebliche Umstände nach Abschluss dieses Vertrages ändern.

3) Das i. S. v. § 14 Abs. 2 TzBfG befristete Arbeitsverhältnis zwischen der AutoVision und dem Arbeitsnehmer beginnt am 01.05.2004 und endet am 31.10.2004, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In Härtefällen kann über eine mögliche Verlängerung des befristeten Vertrages individuell nach den jeweiligen Qualifizierungsanforderungen und abhängig von den noch zur Verfügung stehenden Remanenzkostenrestmittel im Einzelfall entschieden werden, sofern die Betriebsparteien MNB sowie das Arbeitsamt dem zustimmen.

Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, das befristete Arbeitsverhältnis zur AutoVision unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen gem. § 623 BGB schriftlich zu kündigen. Erhält der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitsgeber, so kann das zur AutoVision bestehende Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Zusätzliche Ansprüche – über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus – entstehen gegenüber der AutoVision dadurch nicht.

4) Für die Verweildauer in der AutoVision werden grundsätzlich 80 % des bisherigen Monatsnettoverdienstes unter Anrechnung von Strukturkurzarbeitergeld, welches nach den gesetzlichen Bestimmungen § 179 SGB III ermittelt wird, oder sonstiger öffentlicher Mittel gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das bisherige Bruttomonatseinkommen bei MNB in Höhe von € x.xxx,xx €. Dabei wird das Bruttomonatsentgelt nur soweit berücksichtigt, wie es sich um Sollentgelt i. S. § 179 SGB III handelt. Lohnsteuerfreie Zulagen bleiben außer Betracht. Evtl. persönliche steuerliche Freibeträge bleiben bei der Ermittlung des 80 %igen Nettoverdienstes unberücksichtigt.

5) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, von der AutoVision im Rahmen seiner/ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung von Dienstleistungen und/oder zur Förderung der Vermittlungschancen bei Bedarf qualifiziert, beschäftigt und auch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt zu werden. Die Bedingungen eines solchen Einsatzes in Arbeitnehmerüberlassung wird über einen separaten Vertrag geregelt. Soweit die AutoVision entsprechende Angebote nicht machen kann, wird sie eine allgemeine Betreuung vornehmen.

Für den Fall, dass sich keine oder zeitweise keine Einsatzmöglichkeit ergibt, erklärt sich der Arbeitnehmer hiermit bereit, für diesen Zeitraum auf Kurzarbeit (Wochenarbeitszeit = Null Stunden) gemäß § 175 SGB III gesetzt zu werden.

6) Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden die Woche.

7) Vergütung

Das Entgelt gemäß Ziffer 4 wird bis zum Ende des jeweiligen Monats bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer bekannt zu gebendes Konto überwiesen.

Vermögenswirksame Leistungen werden nicht gewährt.
Die Abtretung und Pfändung der Vergütung ist ausgeschlossen.

Alle beidseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

8) Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten sind nur in dem Umfang zulässig, indem sie nicht KuG-förderschädlich werden.

Alle Nebentätigkeiten sind der AutoVision gegenüber anzeige- und genehmigungspflichtig.

9) Urlaub

Für die Verweildauer in der AutoVision gelten die gesetzlichen Urlaubsansprüche. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

Die zeitliche Lage der Urlaubsnahme ist mit der AutoVision abzustimmen.

10) Nachweispflicht

Bei Arbeitsverhinderung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die AutoVision unverzüglich unter Angabe von Gründen zu unterrichten. Bei krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung ist es aufgrund der Nachweispflicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit erforderlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung spätestens am dritten Tag der Erkrankung vorzulegen.

11) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass die AutoVision der MNB und die MNB der AutoVision die für die Durchführung dieses Vertrages notwenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt.

12) Schlussbestimmungen

Mit dieser Vereinbarung sowie den Regelungen des Vergleichs vom ......... sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 30.04.2004 mit MNB und anlässlich dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrund, erledigt. Mit der Zustimmung zu diesem Vertrag nimmt MNB diesen Verzicht an. Diese Erledigung gilt ausdrücklich nicht für etwaige Lohn- oder Gehaltsansprüche bis zum 30.04.2004, Ansprüche aus unverfallbaren Versorgungsanwartschaften, evtl. Ansprüche auf Erfindervergütung und Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis sowie die Arbeitspapiere.

Eventuell bestehende Resturlaubsansprüche und Zeitguthaben sind grundsätzlich vor dem Ausscheiden in Form von Urlaub bzw. Freizeit vom Beschäftigten zu nehmen und von MNB zu gewähren. Sollte es im Ausnahmefall nicht mehr möglich sein, den Urlaub bzw. Freizeitanspruch zu entnehmen, wird dieser durch MNB abgegolten.

Damit keine Kürzungen der Ansprüche auf Arbeitslosengeld eintritt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen arbeitssuchend zu melden, sowie sich, sollten Ihre Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich gewesen sein, 3 Monate vor Ende der Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der AutoVision persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Weiterhin ist der ArbeitnehmerIn verpflichtet, aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen.

Alle nicht in diesem Vertrag benannten Regelungen richten sich nach den geltenden Gesetzen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform bedarf gleichfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Seitenabschluss auf der 4. Seite:
Vier gestrichelte Zeilenabschnitte, jeweils zwei untereinander links- und rechtsseitig. Der linksseitig obere Abschnitt ist unterhalb mit Salzgitter, bezeichnet für das Datum, das schon rückwirkend vorbelegt ist. Der linksseitige untere Abschnitt ist mit MNB bezeichnet und trägt zwei unleserliche Unterschriften – eine mit i.V.. Der rechte obere Abschnitt ist mit dem Vor und Nachname beschriftet. Der rechte untere Abschnitt ist unterhalb mit AutoVision beschriftet und trägt eine i.V. Unterschrift von nicht nachvollziehbarer Abstammung.

Anmerkung:
Die punktierten Lücken sind mit Datumsangaben vorbelegt.

Beim Durchlesen sind mir diverse Punkte aufgefallen und ich kann nur allen Betroffenen raten diesen Vertrag nicht blindlings und vertrauensselig zu Unterschreiben. Eine ausführliche Prüfung ist dringlich erforderlich.

(HK)

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