Bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro oder sechs Monate Haft.
Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 18.Mai 2006 eine einstweilige Verfügung gegen Tobias Dede erlassen. (Aktenzeichen: 11 0 4015/06) Ein Kollege aus einer anderen Firma, der in dem Naziartikel erwähnt wird, den Dede benutzt hatte, um Betriebsratskollegen zu diffamieren (Siehe "Der Nürnberger UPS Betriebsratsvorsitzende und die Neonazis von der ´Anti-Antifa´":../meinungsfreiheit/unionbu/news_item.2006-04-19.9291540848/view ) hatte sich an das Gericht gewandt.
Ein Auszug aus dem Beschluss:
Der Antragsgegner (Dede, Anm. d. Red.) hat es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, (...) die Internetadresse der Webseite der Anti-Antifa zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, insbesondere durch den Abdruck der Internetadresse ( URL einer der von Dede genannten Naziseiten, d. Red.), soweit auf dieser Website das Bild des Antragstellers zur Schau gestellt wird, ...
Den lesenswerten Antrag auf einstweilige Verfügung findet ihr hier im LabourNet
Der gesamte Beschluss ist ebenfalls nachzulesen hier
Beschluss und der Begründung ist zu entnehmen, dass schon, weil die Nazis unerlaubte Portraitaufnahmen (nicht allein vom Anragsteller) zeigen, Dede nicht auf diese Seiten verweisen darf, da er damit in rechtswidriger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreift. Interessant ist in der Begründung des Landgerichts Nürnberg-Fürth aber vor allem folgendes:
Dede, so das Landgericht, "ist Verbreiter der auf der genannten Internetseite enthaltenen Behauptungen." Er hat sich *"nämlich den Inhalt der Internetseite zu eigen gemacht."*
Siehe hierzu auch den Beitrag im LabourNet Germany