Taxigewerbe umgeht Mindestlohn
Die Taxiunternehmen bezahlen weiterhin nach individueller Provision. Sie bestimmen willkürlich deren Anteil, teilen das Ergebnis durch 8,50 Euro und «errechnen» so die Stunden, in denen es angeblich eingefahren wurde. Die tatsächliche Arbeitszeit ist in der Regel höher. Im Taxigewerbe übliche Abrechnungssysteme, z.B. taxiwin, laufen nach wie vor auf Provisionsbasis.
Diese und weitere Methoden zur illegalen Umgehung des seit 1.1.2015 geltenden Mindestlohns von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde werden in einem Èrfahrungsbericht eines Berliner Taxifahrers <../blog/das-beispiel-taxigewerbe-wie-der-mindestlohn-umgangen-wird/weblogentry_view>`_ publik gemacht.
Der lesenwerte Bericht arbeit gut die paradoxe Wirkung des Mindestlohngesetzes heraus, dass ja eigentlich die abhängig Beschäftigten gerade in gewerkschaftlich nicht organisierten und zersplitterten Branchen schützen soll. Ohne wirksame Kontrollen führt der Mindstlohn aber dazu, "dass die abhängig Beschäftigten nicht etwa mehr Lohn und soziale Sicherheit erhalten, sondern noch stärker in prekäre und gesetzwidrige Arbeitsbedingungen gepresst werden."