Emmely: Stand der Dinge (September 2009)
1. Planung eines bundesweiten Aktionstages im September/Oktober
Auf
Anfrage aus sieben verschiedenen Städten hin (Ravensburg, Nürnberg,
München, Augsburg, Hamburg, Kassel etc.) planen wir einen bundesweiten
Aktionstag zum Thema Emmely und Kündigungsschutz. Da für nach der Wahl
mit Angriffen auf den Kündigungsschutz zu rechnen ist, wird dies
möglicherweise ein über den Einzelfall hinaus relevantes Thema. Wir
haben noch keinen Termin, orientieren aber auf einen Freitag oder
Samstag Ende September oder Anfang Oktober. Wenn es von eurer Seite
Interesse daran gibt, sich zu beteiligen, meldet euch bitte unter mail@emmely.org. Wir schreiben euch dann zurück und halten euch auf dem Laufenden.
2. Die Entscheidung vom 28.7.
Am
28.7. hat das Bundesarbeitsgericht der Nichtzulassungsklage von Emmely
stattgegeben und eine Revision gegen das Urteil der zweiten Instanz vom
24. Februar 2009 zugelassen. Das heißt, dass nun - entweder das Bundesarbeitsgericht noch einmal über die Zulässigkeit von Emmelys Kündigung entscheidet - oder das Bundesarbeitsgericht den Fall an das Landesarbeitsgericht Berlin zurückgibt zu einer Neuverhandlung.
Das Ganze wird in mündlicher Verhandlung frühestens in einem halben Jahr, spätestens in einem Jahr entschieden werden.
Das
Bundesarbeitsgericht (BAG) wird nicht mehr über die Frage entscheiden,
ob Emmely die Bons unrechtmäßig eingelöst hat. In diesem Punkt folgt
das BAG dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG), das der Ansicht ist,
Emmely habe den Gegenwert der Bons unterschlagen. Gegenstand der
Verhandlung des BAG wird sein, ob Emmelys Verhalten im Prozess als
Grund für das angeblich erschütterte Vertrauen von Kaisers gewertet
werden darf. Das LAG wirft Emmely im Urteil vom Februar wechselnden
Vortrag und wahrheitswidrige Einlassungen vor und hatte dies in die
Urteilsfindung mit einbezogen. Das BAG sieht es als ungeklärt an, ob
ein Verhalten im Prozess, das sich zeitlich nach der Kündigung ereignet
hat, als Rechtfertigung für die Kündigung herangezogen werden kann.
Der
Kern der Vorwürfe, Emmely habe vor Gericht gelogen, bezieht sich auf
Passagen in den Schriftsätzen, in denen Emmely angegeben hatte, wer
außer ihr noch Zugang zu ihrem Portemonnaie gehabt hatte. Dabei nennt
Emmely eine Kollegin und ihre Tochter. Es gab keine Beschuldigung von
Kolleginnen in Bezug auf den angeblichen Diebstahl, wie dies in der
Presse und vom Gericht behauptet wird.
3. Kurze Info zu weiteren Fällen
- Der Müllmann aus Mannheim, der ein Kinderbett aus dem Sperrmüll mitgenommen hatte, hat in erster Instanz recht bekommen. Er denkt aber noch darüber nach, ob er wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück will. In jedem Fall wird sein Lohn nachgezahlt. Der Arbeitgeber geht derweil in Berufung.
- Die Krankenhausmitarbeiterin, die zwei Brötchen geklaut haben soll, hat vor Gericht einen Kompromiss erreicht, der Fall ist damit beendet: „Die Hohenloher Krankenhaus GmbH zog dabei den Vorwurf zurück, die gekündigte 60-jährige Küchenhelferin habe die beiden Brötchen gestohlen. Im Gegenzug erklärte sich die Frau mit ihrer Kündigung zum 30. September einverstanden, wie Gerichtssprecher Stefan Fiebig sagte. Bis dahin bekommt die Frau weiter ihr Gehalt, außerdem erhält sie eine erhebliche Nachzahlung.“
- Im März hat eine Mitarbeiterin von Aldi zwei Damenbinden im Wert von 0,59 Euro nicht richtig abgerechnet. Sie hat in erster Instanz gewonnen, der Arbeitgeber geht aber in die zweite Instanz und hat zudem noch eine zweite Kündigung wegen des Verdachts auf Diebstahl nachgereicht.
- In Oberhausen geht es nun um einen Fall, wo ein Industriearbeiter wegen des angeblichen Diebstahls von 0,00014 Euro gekündigt wurde – er hat sein Handy an der Steckdose des Betriebs aufgeladen.
Solidarische Grüße,
Komitee „Solidarität mit Emmely“
Weitere Infos unter http://emmely.org und http://www.1euro30.de