Keine Bagatellkündigung wegen 80 Cent Essenbon
Beim Arbeitsgericht Reutlingen stand wieder eine Bagatellkündigung zur Entscheidung an. Der Einkäufer einer Textilfirma nutzte einen Essensbon mit einem Firmenzuschuß von 80 Cent für seine Lebensgefährtin. Dafür sollte er fristlos rausfliegen. Doch das Arbeitsgericht erkannte diese Kündigung für unwirksam, vergl. NZ vom 11.5.2010. Eine Abmahnung sollte ausreichen, um Wiederholungen zu verhindern.
Diese Entscheidung ein ein weiterer Baustein für Emmelys Verhandlung am 10. Juni beim Bundesarbeitsgericht Erfurt, an dem noch einmal über Emmelys Bagatellkündigung wegen angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro verhandelt wird.
Die Cent-Beträge können angesichts der vielen Milliarden für Europas Krisen nur zum Kopfschütteln anregen. Diese Unrechtskündigungen müssen so schnell wie möglich weg. Zum Glück gibt es Arbeitnehmer wie die Kassiererin Emmely, die so standhaft sind, um solche Grundsatzentscheidungen für uns zu erwirken.
Alle Kaisers und die Nachahmer bei Bagatellkündigungen sollen angeprangert werden, wie man nicht mit Menschen umgeht.