Die Legende vom Arbeitsgericht: Es wird nicht gelogen
Die Klassenjustiz wehrt sich: Die Kassiererin Emmely soll wegen 1,30 Euro Pfandbons gelogen haben. Sie soll nach Meinung eines Münchener Professors, der inzwischen von der FTD und dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft unterstützt wird, gelogen haben. Das ist natürlich nur Theorie und keine Diffamierung. Nicht im Traum wird bei so einer Annahmen daran gedacht, dass der Arbeitgeber, die Einzelhandelskette Kaiser und seine Verantwortlichen gelogen haben, die Emmely die Unterschlagung vorwirft, um sie loszuwerden. Nun, einer muß gelogen haben, soweit zum Titel, beim Arbeitsgericht werde nicht gelogen.
Das wäre zu schön, wenn ausgerechnet beim Arbeitsgericht nicht gelogen würde. Wird nicht gern behauptet, die Sozialauswahl richtig getroffen zu haben und alle gesetzlichen Bedingungen sorgfältig geprüft zu haben, bevor jemand entlassen wird? Ist jetzt nicht die Frage aktuell, was Kaisers wirklich getan hat, um sicher zu sein, dass die Pfandbons auch von Emmely sind und die Zeugen das auch bestätigen?
Eine Steigerung des Titelsatzes wäre für den Professor, am Arbeitsgericht wird nicht diffamiert.
Ja, wenn beim Arbeitsgericht nicht gelogen würde, warum werden nicht mehr Verfahren dorthin verlegt, Kompetenzen hin oder her. Beispielsweise die Parteien Spendenaffären, in der man sich nicht mehr an die Spender erinnert? Die Arbeitsrichter wüßten jetzt gleich, was wirklich abgelaufen ist, oder?
aber überwiegend und grösstensteils hauptsächlich von der ARBEITGEBERSEITE und deren vertretern vom Unternehmerverbänden ,
so meine meinung!