Noch mehr Solidarität mit Emmely
Die Proteste gegen die Kündigung der Kaiser’s-Kassiererin gehen weiter. Zwei Kundgebungen sind geplant. Auch das Gericht beschäftigt sich erneut mit dem Fall
Mit Kundgebungen und Veranstaltungen hat im Sommer 2008 ein Aktionskomitee „Solidarität mit Emmely“ gefordert. Nun gehen die Proteste gegen die Entlassung der Kassiererin in die nächste Runde: Das Solidaritätskomitee plant zwei Kundgebungen noch im Januar. Das wurde auf einer Informationsveranstaltung im Roten Salon der Volksbühne am Dienstagabend bekannt.
Hinter dem Pseudonym „Emmely“ steht die Kassiererin Barbara E., die 31 Jahre bei einer Ostberliner Lebensmittelfiliale gearbeitet hatte. Die Frau war mit der Beschuldigung gekündigt worden, zwei Flaschenbons im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet zu haben. Beweise für diese von Emmely bestrittenen Vorwürfe gab es nicht. Trotzdem wurde die Kündigung in der ersten Instanz vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt.
Am 27. Januar wird vor dem Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung stattfinden. Das Solidaritätskomitee will deshalb am 23. Januar ab 16.30 Uhr vor der Kaiser’s-Filiale am Kottbusser Tor das Unternehmen zur Rücknahme der Kündigung auffordern. Am 27. Januar wollen die AktivistInnen zudem vor Prozessbeginn vor dem Gericht am Magdeburger Platz 1 für die Abschaffung der Verdachtskündigung demonstrieren.
Die Rechtsanwältin Sandra Kunze berichtete am Dienstag, dass sich in ihrer Kanzlei die Klagen gegen solche Verdachtskündigungen häufen. Mit diesem Instrument können Unternehmen MitarbeiterInnen auch dann kündigen, wenn die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen nicht mit letzter Sicherheit zu beweisen sind. Allein der plausible Verdacht sei ein solch gravierender Vertrauensverlust, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann, so die häufige Begründung der ArbeitsrichterInnen.
Emmely hatte sich als Ver.di-Mitglied noch wenige Wochen vor ihrer Kündigung aktiv am Einzelhandelsstreik in ihrer Filiale beteiligt. Georg Zattler vom Solidaritätskomitee sieht in der Kündigung eine nachträgliche Sanktionierung ihres Engagements. Er betonte die Bedeutung des Berufungsverfahrens. „Sollte Emmely auch dort verlieren, würde damit nicht nur ihre Entlassung bestätigt. Es würde sich auch bei vielen KollegInnnen das Gefühl verstärken, dass gewerkschaftliches Engagement nur Nachteile bringt.“ Peter Nowak