Arbeitsgericht : 1,30 Euro unterschlagen? - Im Zweifel gegen die Angeklagte

Das Arbeitsgericht verhandelt die Kündigung einer Kassiererin, die wegen Unterschlagung von Pfandbons fristlos gekündigt wurde. Für Demonstranten ist Barbara E. ein Opfer des Konzerns.

Sigrid Kneist
Emmely
sssFoto: ddp

Berlin ist zwar Demonstrationshauptstadt, aber Kundgebungen vor einem Arbeitsgericht sind auch hier eher selten. Am Dienstag stand aber wieder eine Gruppe linker Aktivisten und einzelner Gewerkschaftsmitglieder vor dem Gerichtsgebäude am Magdeburger Platz, um ihre Solidarität mit „Emmely“ zu zeigen. Jener Supermarktkassiererin Barbara E., der im Januar 2008 nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit von der Supermarktkette Kaiser’s fristlos gekündigt wurde. Der Konzern wirft ihr vor, zwei von Kunden verlorene Pfandbons unterschlagen und widerrechtlich eingelöst zu haben. Diese Bons seien in den Tagen zuvor im Geschäft gefunden worden und hätten seitdem in einem Büro gelegen.

Für die Demonstranten ist E. ein Opfer des Konzerns. Der Vorwurf werde nur als Vorwand genutzt, sich von einer unbequemen Mitarbeiterin zu trennen, die sich aktiv und ausdauernd an den langwierigen Streiks im Einzelhandel in den vergangenen Jahren beteiligt hat.

Nachdem das Arbeitsgericht im vergangenen August E.’s Klage gegen die fristlose Kündigung abgewiesen hatte, stand gestern die Berufungsverhandlung vor einer Kammer des Landesarbeitsgerichts an. Richterin Daniele Reber machte mehrmals deutlich, dass sie Solidaritätskommentare für „Emmely“ in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal nicht im Ansatz duldet.

E.’s Anwalt Benedikt Hopmann kritisierte, dass auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen die Unschuldsvermutung, die im Strafrecht gelte, außer Kraft setze. Denn anders als im Strafrecht müsse eine Straftat nicht bewiesen werden, es reiche der Verdacht, um jemanden zu kündigen. Damit werde E. „auch die künftige Lebensgrundlage zerstört“, der Verdacht hafte lebenslang. Er bezeichnete die bisherige Rechtsprechung als „verheerend“.

Im Wesentlichen befasste sich das Gericht gestern gut zwei Stunden mit der Frage, wie im Supermarkt mit den zwei Leergutbons im Wert von 82 Cent und 48 Cent verfahren wurde. Dazu wurde ausführlich die Kassiererin befragt, die seinerzeit die Bons von E. entgegengenommen hatte. Genau wurde erläutert, wann die Bons im Supermarkt gefunden wurden, wo sie später lagen, wie Mitarbeiter ihr Leergut abgeben und wie sie dann ihre Bons einlösen dürfen.

Unterstützung hatte E. nach ihrer Kündigung auch vom Betriebsrat und der Gewerkschaft Verdi erhalten. Die Gewerkschaft hatte zudem im vergangenen Jahr eine Postkartenaktion zum Boykott der Supermarktkette initiiert. Von Protesten direkt vor dem Gericht hält Verdi aber nichts und beteiligt sich auch nicht daran. „Gerichte sollen unabhängig und nicht unter Druck entscheiden“, sagt Erika Ritter, Einzelhandelsexpertin der Gewerkschaft. Der Betriebsrat hatte sich später von Aktionen gegen den Konzern distanziert, da die Beschäftigten fürchteten, dass diese ihre Arbeitsplätze gefährdeten. Laut Betriebsrat gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass E. wegen ihrer Streikaktivitäten gekündigt wurde.

Ein Urteil gab es gestern nicht. Dies will das Landesarbeitsgericht am 24. Februar verkünden. Für eine gütliche Einigung sehen E. und der Supermarktkonzern keine Chance. Sigrid Kneist