Vor Gericht geht es um 1,30 Euro. In Pfandbons. Diese soll die Verkäuferin Barbara E. unterschlagen haben und unberechtigterweise an der Kasse eingelöst haben. Deswegen wurde ihr von ihrem Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser’s, fristlos gekündigt. Für die Gewerkschaft Verdi und Aktivisten der linken Szene geht es um mehr. Sie vermuten, dass eine unbequeme Kollegin – vor allem wegen ihrer Teilnahme an dem langen Streik im Einzelhandel – gemaßregelt werden soll. Deswegen starteten sie eine Unterstützungsaktion für die Verkäuferin, der sie das Pseudonym „Emmely“ gaben. 1977 hatte die Frau in der DDR bei der damaligen HO begonnen, nach der Wende wurde ihr Geschäft von Kaiser’s übernommen. Allein die letzten 15 Jahre arbeitete sie in einer Filiale in Hohenschönhausen.
Am kommenden Dienstag verhandelt das Landesarbeitsgericht über den Fall. Im August war die 50-jährige Frau vor dem Arbeitsgericht mit ihrer Klage gegen die fristlose Kündigung gescheitert. Daraufhin schlug der Fall Wellen. Verdi rief zu einer Postkartenaktion und zum Boykott der Supermarktkette auf; es gab Demonstrationen vor Filialen. Inzwischen hat sich ein Unterstützerkomitee „Solidarität mit Emmely“ gebildet, das Anfang Januar eine Diskussion im Roten Salon der Volksbühne veranstaltete. Auch für den heutigen Freitag ruft es zu einer Kundgebung vor einer Kaiser’s-Filiale in Kreuzberg auf. Vor dem Landesarbeitsgericht am Magdeburger Platz werden ebenfalls Demonstranten stehen.
Nicht alle Verdi-Mitglieder sind glücklich über solche Aktionen. Der Kaiser’s-Betriebsrat spricht von überfallartigen Besuchen in den Filialen, die manche Beschäftigte „als beängstigend“ empfinden. Der Aufruf zum Kaufboykott sei ein „Angriff auf ihre Arbeitsplätze“ . Der Betriebsrat hatte sogar mit dem Arbeitgeber einen Kompromiss inklusive Abfindung verhandelt. E. lehnte das aber ab. „Es geht mir um meinen Job“, sagt sie. Nach 31 Jahren sei sie ohne plausible Erklärung einfach gekündigt worden, das könne sie nicht akzeptieren. In der Kaiser’s-Zentrale in Mülheim will man sich zum Fall nicht äußern: „Das ist ein laufendes Verfahren.“
Für Verdi-Einzelhandelsexpertin Erika Ritter liegt der Verdacht nahe, dass der Supermarktkonzern sich von einer unliebsamen Beschäftigten, die maßgeblich Streikmaßnahmen in ihrer Filiale organisiert hat, mit dem Instrument der „ Verdachtskündigung“ trennen will. Im Arbeitsrecht genüge anders als im Strafrecht schon der begründete Verdacht eines Fehlverhaltens als Grund für eine Kündigung. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, so dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten sei. Gerade im Einzelhandel werde besonders auf die Ehrlichkeit der Mitarbeiter Wert gelegt. Da spielen die Summen, um die es geht, keine Rolle. Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung einer Bäckereiverkäuferin, die ein Stück Kuchen verzehrt hatte, für rechtens erklärt.
E.s Anwalt Benedikt Hopmann hält die Rechtsprechung zu Verdachtskündigungen für fragwürdig. Gleichzeitig will er prüfen lassen, ob die Zeugen zu der angeblichen Unterschlagung der Pfandbons glaubwürdig sind. Wichtig ist ihm aber vor allem, dass das Gericht abwägt, wie 1,30 Euro gegen 31 Jahre Betriebszugehörigkeit zu werten sind. Sigrid Kneist
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