Im Zweifel für den Unternehmer
Verdachtskündigung hilft Firmen, kritische Angestellte loszuwerden
Barbara E. hat mehr als 30 Jahre in einer Ostberliner Lebensmittelladenfiliale gearbeitet, die mittlerweile zu Kaiser's gehört. Im September 2008 wurde ihr fristlos mit der Begründung gekündigt, sie habe zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro zu Unrecht eingelöst. Das Unterstützerkomitee »Solidarität mit Emmely« lud am Dienstag in Berlin zu einer Veranstaltung zum Thema Verdachtskündigung ein. Damit kann ein Unternehmer ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, obwohl ein Fehlverhalten nicht bewiesen werden kann. Allein der plausible Verdacht sei ein so gravierender Vertrauensverlust, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden könne, so die Begründung von Arbeitsrichtern. Diese wiesen die Klage von Barbara E. gegen ihre Kündigung in erster Instanz zurück.
Die Berliner Rechtsanwältin Sandra Kunze gab auf der Veranstaltung einen historischen Überblick über das Instrument der Verdachtskündigung. Schon 1871 das erste Mal angewendet, setzte es sich unter dem NS-Regime erst vollständig durch und wurde in der Nachkriegszeit in die Praxis der Arbeitsgerichte übernommen.
Mit der Verdachtskündigung können Arbeitgeber kritische Arbeitnehmer sanktionieren, warnte das Solidaritätskomitee. Es sieht den Grund für »Emmelys« Kündigung in deren aktiver Beteiligung am letztjährigen Streit für einen Tarifvertrag im Einzelhandel. Georg Zattler vom Solidaritätskomitee führte am Beispiel der Walldorfer Ikea-Betriebsrätin Cordula Becker aus, dass der Protest gegen Verdachtskündigung erfolgreich sein kann. Becker war ein Radio-Interview zur Last gelegt worden, in dem sie sich während des Einzelhandelsstreiks kritisch zu den Arbeitsbedingungen bei Ikea geäußert hatte. Nach einer mehrmonatigen, von ver.di getragenen Solidaritätskampagne zog das Unternehmen die Kündigung zurück.
Auch Barbara Heinisch machte die Erfahrung, dass Beschwerden am Arbeitsplatz sanktioniert werden: Die Altenpflegerin machte mit Anzeigen und Beschwerden auf gravierende Missstände aufmerksam. Die Kündigung wurde in zweiter Instanz vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt. Die Richterin sah in der Strafanzeige eine Loyalitätsverletzung gegenüber dem Arbeitgeber, ebenso wie in einem von Heinisch veröffentlichten Flugblatt. Dieselbe Richterin hat bei der Berufungsverhandlung von Barbara E. am 27. Januar beim Berliner Landesarbeitsgericht den Vorsitz.
Mit einer Kundgebung am 23. Januar um 16.30 Uhr vor der Kaiser's-Filiale am Kottbuser Tor in Berlin-Kreuzberg und am 27. Januar unter dem Motto »Weg mit der Verdachtskündigung« ab 9.30 Uhr vor dem Berliner Landesarbeitsgericht will das Solidaritätskomitee seinen Protest ausdrücken.
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