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Kassiererin streikt, Kaisers kündigt wegen Verdacht und Gericht klärt Vorgänge nicht auf
Der Fall der gekündigten Kaisers-Kassiererin Emmely, die als letzte Beschäftigte am ver.di Streik teilgenommen hat, hat inzwischen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Seitdem musste eine erstaunte Öffentlichkeit lernen, dass der Grundsatz "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" nicht vor Arbeitsgerichten gilt. Dort reicht bereits der Verdacht einer Straftat aus (hier geht es um 2 Pfandbons im Wert von 1,30€), um nach 31 Jahren fristlos entlassen zu werden. Wer angesichts des großen Medienaufgebotes und der fast 100 Prozessbesucher/Innen gehofft hatte, dass Gericht würde wenigstens den Vorfall aufklären, wird eines schlechteren belehrt.
Erklärung des Komitees "Solidarität mit Emmely" - Berufung angekündigt
Emmelys Kuendigungsschutzklage abgewiesen; Kritik der Rechtsprechung als Abweisungsgrund; gekündigte Kassiererin wird Berufung einlegen*
So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis
In Seminaren werden Arbeitgeber unterrichtet, was sie für Methoden anwenden müssen, um quasi jeden loszuwerden.
Stellungnahme von Manor zur Kündigung von Marisa
Auf Anfrage von Netzwerk IT erhielten wir folgende Stellungnahme durch Elle Steinbrecher am 18.3.09
Neutralität Berliner Rechtsanwälte
Von: "netzwerksprecher@t-online.de" An: zentrale@brak.de, mail@berliner-anwaltsverein.de Kopie: wolfgang.thierse@spd.de, presse@bmj.bund.de Datum: 2009-02-27 12:41