Betriebsvereinbarung - Verkürzung der Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung
Zwischen der örtlichen Geschäftsleitung der AEG Hausgeräte GmbH, Betriebsstätte Nürnberg (DGN), und dem
Betriebsrat der AEG Hausgeräte GmbH, Betriebsstätte Nürnberg,
wird folgende Betriebsvereinbarung über die
Verkürzung der Arbeitszeit im S. d. Ziff. I des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung vom 16.02.2004 in der Bayerischen M+E Industrie
abgeschlossen.
- Vor dem Hintergrund der Beratungen im Wirtschaftsausschuss sowie den entsprechenden Informationen gegenüber dem örtlich zuständigen Betriebsrat der Betriebsstätte Nürnberg besteht Übereinstimmung, dass die Betriebsvereinbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit vom 18.01.2005 inhaltlich (mit Ausnahme von Ziff. 3) bis zum 30.06.2006 mit folgenden Modifikationen verlängert wird.
- Bis zur Beendigung dieser Vereinbarung (30.06.2006) ergibt sich, wie bereits am 25.10.2005 im Wirtschaftsausschuss und am 03.11.2005 gegenüber dem Betriebsrat der Betriebsstätte Nürnberg erläutert, ein Personalüberhang von 477 Mitarbeitern.
Der Personalüberhang setzt sich zusammen aus:
219 Mitarbeitern Auslauf der Trocknerproduktion
258 Mitarbeitern Rückkehr zum früheren Arbeitszeitvolumen (IRWAZ) - Betriebsbedingte Kündigungen, die wählend der Laufzeit der Betriebsvereinbarung ausgesprochen werden, werden frühestens zum 01.07.2006 wirksam. Hierzu werden rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigungen die dazu notwendigen kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen.
- Zu Ziffer 5 Abs. 2 der Betriebsvereinbarung vom 18.01.2005 wird bezüglich der zusätzlichen Einmalabfindungen folgendes vereinbart: Die Höhe der zusätzlichen Einmalabfindung beträgt 6% des letzten monatlichen Bruttoentgeldes (Basis 35 h) x 12 Monate. Diese Regelung gilt für alle betriebsbedingten Kündigungen vom 01. Juli 2006 bis 30. Juni 2007.
- Es besteht Einvernehmen, dass die Betriebsvereinbarung Wegezeit über den 31.01.06 hinaus weiterhin bis zum 30.06.2006 für die im Betrieb Nürnberg tätigen MitarbeiterInnen der AEG Hausgeräte GmbH (DGN und zentrale Entwicklungsabteilungen) gilt. Diese Vereinbarung hat keine Nachwirkung.
- Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.01.06 in Kraft und endet am 30.06.2006 ohne Nachwirkung.
Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
Nürnberg, den 09.11.2005