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Betriebsvereinbarung - Verkürzung der Arbeitszeit

erstellt von AEG zuletzt verändert: 16.08.2008 17:28
Die Regelung für den Abbau von 477 Arbeitsplätzen bei AEG

Betriebsvereinbarung

Zwischen der örtlichen Geschäftsleitung der AEG Hausgeräte GmbH, Betriebsstätte Nürnberg (DGN), und dem

Betriebsrat der AEG Hausgeräte GmbH, Betriebsstätte Nürnberg,

wird folgende Betriebsvereinbarung über die

Verkürzung der Arbeitszeit im S. d. Ziff. I des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung vom 16.02.2004 in der Bayerischen M+E Industrie

abgeschlossen.

  1. Vor dem Hintergrund der Beratungen im Wirtschaftsausschuss sowie den entsprechenden Informationen gegenüber dem örtlich zuständigen Betriebsrat der Betriebsstätte Nürnberg besteht Übereinstimmung, dass die Betriebsver­einbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit vom 18.01.2005 inhaltlich (mit Ausnahme von Ziff. 3) bis zum 30.06.2006 mit folgenden Modifikationen verlängert wird.
  2. Bis zur Beendigung dieser Vereinbarung (30.06.2006) ergibt sich, wie bereits am 25.10.2005 im Wirtschaftsausschuss und am 03.11.2005 gegenüber dem Betriebsrat der Betriebsstätte Nürnberg erläutert, ein Personalüberhang von 477 Mitarbeitern.

    Der Personalüberhang setzt sich zusammen aus:

    219 Mitarbeitern Auslauf der Trocknerproduktion
    258 Mitarbeitern Rückkehr zum früheren Arbeitszeitvolumen (IRWAZ)

  3. Betriebsbedingte Kündigungen, die wählend der Laufzeit der Betriebsverein­barung ausgesprochen werden, werden frühestens zum 01.07.2006 wirksam. Hierzu werden rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigungen die dazu notwendigen kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen.
  4. Zu Ziffer 5 Abs. 2 der Betriebsvereinbarung vom 18.01.2005 wird bezüglich der zusätzlichen Einmalabfindungen folgendes vereinbart: Die Höhe der zusätzlichen Einmalabfindung beträgt 6% des letzten monatlichen Bruttoentgeldes (Basis 35 h) x 12 Monate. Diese Regelung gilt für alle betriebsbedingten Kündigungen vom 01. Juli 2006 bis 30. Juni 2007.
  5. Es besteht Einvernehmen, dass die Betriebsvereinbarung Wegezeit über den 31.01.06 hinaus weiterhin bis zum 30.06.2006 für die im Betrieb Nürnberg tätigen MitarbeiterInnen der AEG Hausgeräte GmbH (DGN und zentrale Entwicklungsabteilungen) gilt. Diese Vereinbarung hat keine Nachwirkung.
  6. Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.01.06 in Kraft und endet am 30.06.2006 ohne Nachwirkung.

    Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

Nürnberg, den 09.11.2005

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