Nachtzulage, Betriebsrat
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
21.07.2015 09:18
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Liebe Kollegen,
seit unserem Umbau in der JH, haben wir nun eine Bar und ein Bistro. Vorher hatten wir 50/50 Früh und Spätschichten. Nun dürfen wir nur noch 16:00 -00:00 Uhr arbeiten. Die Bezahlung bleibt aber gleich.
Da wir ja keine Tarifverträge haben, habe ich keine Ahnung wie unsere Rechtslage aussieht.
Zudem werden wir einfach in die Nachtschicht gesteckt ohne uns zu Fragen, wird einfach über unseren Kopf hinweg entschieden.
Können wir einen Betriebsrat gründen ??
MFG
Vorher hatten wir 50/50 Früh und Spätschichten. Nun dürfen wir nur noch 16:00 -00:00 Uhr arbeiten. Die Bezahlung bleibt aber gleich. Da wir ja keine Tarifverträge haben, habe ich keine Ahnung wie unsere Rechtslage aussieht.
Nachtzuschläge sind im keinem Gesetz geregelt. Dieses wird nur in Tarifverträgen geregelt. Auch für die allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge z.B. für Gebäudereiniger.
Zudem werden wir einfach in die Nachtschicht gesteckt ohne uns zu Fragen, wird einfach über unseren Kopf hinweg entschieden. Können wir einen Betriebsrat gründen ??
§ 1 BetrVG – Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert. und so weiter im Betriebsverfassungsgesetz
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