DJH Minijob Dienstplan
erstellt von Anna Kondor
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zuletzt verändert:
01.08.2015 13:13
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Hallo,
auf diese Seite bin ich gestoßen, als ich für eine Verwandte im Internet nachforsche bis wann es in Ordnung ist, dass sich der Dienstplan ändert. Er wird immer unter Vorbehalt verteilt, was verständlich ist, bei einem Betrieb der abhängig von den Gästezahlen ist. Aber irgendwann muss man sich doch sicher sein können, wann man zu arbeiten hat und wann frei ist? Leider weiß ich nicht, was im Arbeitvertrag steht und was daher Rechtens ist, doch mutet es teilweise wie eine Schikane an, wenn nicht nur immer mehr in weniger Zeit geleistet werden muss, sonndern sich dann der Dienstplan in der Regel eher ändert als unverändert bleibt.
Wie kurzfristig kommt es bei Euch zu Dienstplanänderungen? Und wieviel kurzfristige Zeit ist noch akzeptabel, wenn z.B. ein Tag vorher gesagt wird, dass sich kurzfristig gemeldet wird, wenn anstatt des im Plan stehenden "Nachmittags frei" doch gearbeitet werden soll?
Danke im Voraus für die Antworten.
Ich arbeite auch als Minijobber und werde teilweise am Tag zuvor angerufen ob ich nicht doch am nächsten Tag vorbeikommen könnte (trotz anderem Dienstplan). Meine Lösung ist da einfach das Handy auslassen. Habe ja schließlich keine Rufbereitschaft und die Abrufarbeit ist ja gesetzlich klar geregelt.
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