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feiertagszuschläge

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 05.03.2019 12:50
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feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Dezember 2012 13:48
Hallo zusammen,ich bin gerade etwas verunsichert ob das Forum hier noch besteht ,weil die Beiträge alle schon etwas älter sind. Ich frage trotzdem mal,uns ist gestern gesagt worden das jetzt die feiertagszuschläge nur noch ausbezahlt werden und nicht wie bisher mit Freizeitausgleich und 150% Auszahlung entlohnt werden. Kann mir da jemand was zu schreiben ob das ok ist.

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Januar 2013 14:35
Forum besteht immer dann und insofern KollegInnen es nutzen ... was Du schreibst scheint erstmal rechtens zu sein - wichtig ist: Was steht im Arbeitsvertrag? Wie hoch sind die Zuschläge insgesamt?

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Januar 2013 14:49
Und wer hat die veränderte Auszahlung angeordnet?

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 3.April 2013 13:06
Hallo zusammen Sorry für die späte Antwort ,in meinem Vertrag steht nichts über Zuschläge die waren wohl freiwillig .Und die veränderte auszahlung hat Düsseldorf angeordnet .Unsere Leitung hat das begründet mit ,wir wären die einzigen die sowas bekommen und Düsseldorf meint das reicht jetzt .die Zuschläge waren 50% vom Stundenlohn

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 22.April 2013 18:17
- Wie wurde der Freizeitausgleich denn bisher gehandhabt? Einen Tag frei für Arbeit am Feiertag? Oder: Anzahl der gearbeiteten Stunden (am Feiertag) mal 1,5 als Ausgleich? Und Geldzuschläge dann nochmal extra? - Dass Ihr die einzigen seid, ist definitiv falsch. Sonn- und Feiertagszuschläge werden z.B. in Wuppertal gezahlt. Seid kurzem werden dort die Feiertagszuschläge aber auch nur noch ausbezahlt (nicht als Freizeitausgleich abgegolten). Früher hieß es aus Düsseldorf immer, das sei rechtlich nicht möglich. - Wenn in einer Jugendherberge des DJH Rheinland solche Zuschläge gezahlt werden, ist das betriebsüblich und alle Mitarbeiter im Rheinland - ob Teilzeit oder Vollzeit - müssen die bekommen. Das wäre vielleicht für andere Kollegen interessant.

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Mai 2013 19:40
Hallo nochmal ,bisher wurde für Arbeit am Feiertag einen Tag frei und geldzuschlag extra für gearbeitete Stunden bekommen.seit kurzem wird es bei uns so geregelt das wir nur noch den Freizeitausgleich bekommen ,bis4,5 St eins zu eins ab 6st den ganzen Tag bei volzeitkräften. Gruß

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 15.Mai 2013 18:09
Hallo, bei uns in der Jugendherberge werden folgende Zuschläge gezahlt für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und 450,00 € Jobber: Sonntags-Zuschlag = 50% 24.12 ab 14:00 Uhr, 1. und 2. Weihnachtstag = 150% Feiertags-Zuschlag = 125% Nachtzuschlag von 22:00 - 6:00 Uhr = 25% Die entsprechenden Zuschläge sind steuerbefreit!

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Mai 2014 22:56
Supper bei uns gibts garnichts für Wochenend-, Nacht- oder feiertagsarbeit.

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Mai 2014 11:25

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2014 21:31
Hallo liebe Mitarbeiter der DJH, ich habe viel gelesen über die Arbeitsbedingungen, bin recht erstaunt über so viel Frechheit. Meldet euch wenn ihr Probleme habt. http://www.guenter-wallraff.com/

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Februar 2015 00:45
Anonymous User hat geschrieben:
Supper bei uns gibts garnichts für Wochenend-, Nacht- oder feiertagsarbeit. Bei uns gibt es auch gar nichts an Zuschlägen! Auch werden Überstunden nicht bezahlt. Zeitweise hatte ich über 200 Überstunden... Pro Monat normalerweise nur ein Sonntag frei und auch an Feiertagen gibt es nur selten frei. Die freien Tage sind immer irgendwann in der Woche. Wenn man mal Samstag und Sonntag frei hat (wir nennen das immer Kurzurlaub), dann hat man aber auch locker 12 bis 14 Tage durchgearbeitet. Das ist alles nicht schön, da man ja auch nur sehr wenig verdient, bei mir sind das ca 1100 Euro netto bei einer Vollzeitstelle!

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Februar 2015 02:06
1100 Euro??? So wenig, da würde ich nicht mal meinen Arsch vom Sofa heben. Ist ja echt krass, was es in dieser Republik alles gibt. Aber Geld für Griechenland gibt es genug von Deutschland, wir haben es ja.

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Februar 2015 11:14
@Donnerstag 01:06 - das ist noch krasser - nehme an,kein Tarifvertrag : Weinachts-/Urlaubsgeld ade - Zuschläge etc.Maximale Wochenarbeitszeit 50 STD/10pro Tag - das gestzl. Limit muß eingehalten werden. Bei 9€ pro Studen wären das 450€ pro Woche oder rd.2000€ pro Monat Brutto, davon gehen rd 21% Sozialversicherung und220€ Steuern+Soli ab - Netto dann 1350€ für so 220 Stunden pro Monat - abends, an Sonn- und Feiertagen. Dann rechne 1,5h Fahrzeit, 3/4 Stunde Pause dann und über 8 Std. reine Arbeitszeit an 6 Tagen - (11 Stunden pro Tag) dann den Nettolohn - glückliches reiches Deutschland - wenigstens haben die wenig Zeit zum Schopping. Dann scau dir das Münte-Desaster bei der Rente ab: derzeit Bemessungsgrenze bei rd. 6000€ - ergibt 2 Rentenpunkte - rd. 56 € - bei 2000Brutto 1/3 -> 19€ pro Jahr , falls sie 45Jahre so fleißig 50Std./Woche gearbeitet hat erwartet sie 850 €ruttorente - dvon gehen noch Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung ab - ergibt Netto unter 800€ Rente für 45Jahre Arbeit abends Sonntags und das bei 25% über der 40 Stundenwoche - bekommt jeder HartzIVler in München bei den Mieten ohne je gearbeitet zu haben im Alter mehr -

Re: feiertagszuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2019 13:50
Ab wieviel Uhr bekommt man Nachtzulage in der Jugendherberge
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