Jugendherbergen: Will DJH kritische Mitarbeiter aus Kevelaer ermitteln?
Jugendherberge Kevelaer
Konkret ging es dem DJH Rheinland um Userbeiträge im Forum des DJH-Projekts, die sich auf die Zustände in der Jugendherberge Kevelaer beziehen.
Die Anfrage bezog sich auf die rechtliche Möglichkeit der Überprüfung des Webserverprotokolls, um die Verfasser der kritischen Beiträge zu ermitteln. Das wäre in dem Fall technisch möglich, wenn die entsprechenden Beiträge von Rechnern des DJH (z.B. in den Jugendherbergen) verfasst wurden.
Der DJH hat außerdem Netzwerk IT darum gebeten, die entsprechenden Forumsbeiträge zu löschen.
Warum die Anfrage?
Die Frage ist, was die Geschäftsführung des DJH Rheinland mit den Daten vorhatte. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit der DJH Sanktionen gegen Mitarbeiter plant, die im Internet unter Nutzung ihres Rechts auf Anonymität kritisch über die Zustände in den Jugendherbergen berichten.
Ausforschung illegal
Der externe Datenschutzexperte hat jedenfalls in seiner Stellungnahme eine entsprechende Auswertung des Webserverprotokolls für "nicht zulässig" befunden.
Die Ausforschung der Protokolldaten sei demnach illegal, wenn sie der Kontrolle der Leistung oder des Verhaltens von Mitarbeitern diene.
Außerdem könnten sich Mitarbeiter auch bei kritischen Äußerungen über ihren Arbeitgeber - beispielsweise im Internet - grundsätzlich auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz berufen, das lediglich Beleidigungen und bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen nicht deckt.
In dem Schreiben wurde dem DJH empfohlen, die Seite "Netzwerk IT" für DJH-Rechner sperren zu lassen.
Eine Sperrung der Internetseite dürfte jedoch in den Belegschaften der Jugendherbergen als Signal wahrgenommen werden, dass Kritik vom DJH mit Repressalien beantwortet wird.
Wie sollte ich das Schülern erklären das Mann seine Meinung nur bedingt äußern sollte. Die arabischen Länder machen es uns vor wies geht