Keine Sonntagszuschläge: Jugendherberge kündigt Mitarbeiter
Weniger Geld für die gleiche Arbeit
Der Mitarbeiter war seit knapp drei Jahren für die Jugendherberge Wuppertal als Minijobber in der Küche und im Reinigungsbereich tätig. In dieser Zeit hatte er häufig Überstunden gemacht und an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Seine Vollzeitkollegen haben für diese Dienste Zuschläge erhalten: 50 Prozent des Grundlohns an Sonntagen und 125 Prozent an Feiertagen. Er und alle anderen geringfügig Beschäftigten erhielten diese Zuschläge jedoch nicht - deshalb hat die Herbergsleitung gerade sie an solchen Tagen eingesetzt.
Ungleichbehandlung nicht rechtens
Eine solche Ungleichbehandlung zwischen Vollzeitkräften und geringfügig Beschäftigten ist jedoch nicht rechtens: Auch Minijobber haben ein Recht auf Zuschläge an Sonn- und Feiertagen, wenn diese im Betrieb üblich sind. Das sah auch der Mitarbeiter der Jugendherberge Wuppertal so - und wandte sich an die Herbergsleiterin. Diese lehnte ein Gespräch über das Thema jedoch ab und versuchte ihn mit einer Abmahnung einzuschüchtern. Nachdem er und weitere betroffene Kollegen sich mehrmals schriftlich an den übergeordneten Jugendherbergsverband gewandt hatten, sah dieser sich gezwungen, nachzugeben: Von März an konnten sich die Küchenhelfer und Reinigungskräfte zumindest mehr Zeitstunden für die entsprechenden Dienste aufschreiben. Eine Nachzahlung von Zuschlägen aus der Vergangenheit lehnte der DJH bei den meisten Mitarbeitern jedoch weiterhin ab.
Betriebsbedingte Kündigung
Jetzt erhielt der Mitarbeiter, der den Anfang gemacht hatte, seine Kündigung: "aus betriebsbedingten Gründen" - angesichts der beginnenden Hauptsaison eine äußerst fragwürdige Begründung. Handelt es sich vielleicht darum, einen Mitarbeiter loszuwerden, der sich gemeinsam mit anderen zur Wehr gesetzt hat? Geht es womöglich auch darum, das übrige Personal in der Jugendherberge Wuppertal wie auch in anderen Betrieben des Verbands einzuschüchtern? Immerhin hat der DJH durch den Bruch von Arbeitsgesetzen im Laufe der Jahre mehrere hunderttausend Euro eingespart - Nachforderungen würden den Verband teuer zu stehen kommen.
Diskriminierung von Minijobbern verbreitetes Phänomen
Die Ungleichbehandlung von geringfügig Beschäftigten ist in Deutschland leider ein weit verbreitetes Phänomen - auch und gerade in den Jugendherbergen des DJH: Viele Aushilfskräfte wissen garnicht, dass auch sie Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Kranken- und Weihnachtsgeld sowie auf Zuschläge haben. Das Klima, das in Kleinbetrieben oft herrscht, macht es schwer, sich dagegen zur Wehr zu setzen: In der Jugendherberge Wuppertal war es bereits in der Vergangenheit zu Fällen von Mitarbeitermobbing und rassistischen Ausfällen einer ehemaligen Herbergsleiterin gekommen.
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