Cinram- Ein schlechtes Beispiel
Wie wir nun erfahren haben hat die Firma Cinram einen Antrag beim Integrations-Amt gestellt um 31 Behinderte und Gleichgesellte kündigen zu dürfen. Dazu benötigt Cinram die Zustimmung des Integrationsamtes.
Die meisten Firmen vermeiden es Behinderte und Gleichgestellte zu kündigen weshalb Behinderte meist aus der Sozialwahl raus genommen werden. Hier wurde aber überhaupt nicht versucht Stellen mit Behinderte zu besetzen. Das erkennt man schon daran das im Antragsformular zur Zustimmung zur Kündigung der Behinderten die Frage 1.4 von Cinram gestrichen wurde.
Frage 1.4
Gibt es noch Betriebe die zum gleichen Arbeitgeber gehören?
Wenn ja; Was steht einer dortigen Weiterbeschäftigung entgegen?
Richtig diese Frage hat Cinram einfach gestrichen. Wieso???
Somit stellt sich schon die Frage wie der Betriebsrat und der Behindertenbeauftragte mitgewirkt haben.
Ist es nicht ihre Aufgabe abzuwägen und zu prüfen wo man diese Personen noch einsetzen könnte. Oder hat man hier einfach Willenlos seine Unterschrift gegeben? ( Der einfache und bequeme Weg)
Altlasten erledigen?
Vielleicht war man aber auch nur zu sehr damit beschäftigt seine sogenannten Leistungsträger von der Liste zu bekommen?? Oder möchte man sich hier dank Teilinsolvenz nur der Altlasten entledigen?
Wenn man sieht und hört wer da alles gekündigt wurde muss man die Sozialauswahl sowieso anzweifeln. Auch wenn man die Zahlen der zu Kündigten Mitarbeiter vergleicht sind diese verschieden.
- Interessenausgleich angegeben die Zahl 337
- In den Medien und von IGBCE die Zahl 329
- Antrag ans Integrationsamt (1)
- vor Stellenabbau 977
- nach Stellenabbau 579 ergibt 398 Kündigungen. Was den nun???
Hat man sich doch noch mit gebrüstet das man nur 329 Mitarbeiter kündigen musste?
Des weiteren gibt es dann noch eine Berechnung vor und nach den Kündigungen in dem Antrag an das Integrationsamt. Aber mehr sei hier nicht zu gesagt.
Sein Urteil sollte sich jeder selbst bilden.
Das kennen wir doch