Sie sind hier: Startseite Projekte Cinram- The END Nachrichten Cinram- Ein schlechtes Beispiel

Cinram- Ein schlechtes Beispiel

erstellt von tron zuletzt verändert: 10.07.2017 07:20
Cinram

Wie wir nun erfahren haben hat die Firma Cinram einen Antrag beim Integrations-Amt gestellt um 31 Behinderte und Gleichgesellte kündigen zu dürfen. Dazu benötigt Cinram die Zustimmung des Integrationsamtes.

Die meisten Firmen vermeiden es Behinderte und Gleichgestellte zu kündigen weshalb Behinderte meist aus der Sozialwahl raus genommen werden. Hier wurde aber überhaupt nicht versucht Stellen mit Behinderte zu besetzen. Das erkennt man schon daran das im Antragsformular zur Zustimmung zur Kündigung der Behinderten die Frage 1.4 von Cinram gestrichen wurde.

Frage 1.4

Gibt es noch Betriebe die zum gleichen Arbeitgeber gehören?

Wenn ja; Was steht einer dortigen Weiterbeschäftigung entgegen?

Richtig diese Frage hat Cinram einfach gestrichen. Wieso???

Somit stellt sich schon die Frage wie der Betriebsrat und der Behindertenbeauftragte mitgewirkt haben.

Ist es nicht ihre Aufgabe abzuwägen und zu prüfen wo man diese Personen noch einsetzen könnte. Oder hat man hier einfach Willenlos seine Unterschrift gegeben? ( Der einfache und bequeme Weg)

Altlasten erledigen?

Vielleicht war man aber auch nur zu sehr damit beschäftigt seine sogenannten Leistungsträger von der Liste zu bekommen?? Oder möchte man sich hier dank Teilinsolvenz nur der Altlasten entledigen?

Wenn man sieht und hört wer da alles gekündigt wurde muss man die Sozialauswahl sowieso anzweifeln. Auch wenn man die Zahlen der zu Kündigten Mitarbeiter vergleicht sind diese verschieden.

  • Interessenausgleich angegeben die Zahl 337
  • In den Medien und von IGBCE die Zahl 329
  • Antrag ans Integrationsamt (1)
    • vor Stellenabbau 977
    • nach Stellenabbau 579 ergibt 398 Kündigungen. Was den nun???

Hat man sich doch noch mit gebrüstet das man nur 329 Mitarbeiter kündigen musste?

Des weiteren gibt es dann noch eine Berechnung vor und nach den Kündigungen in dem Antrag an das Integrationsamt. Aber mehr sei hier nicht zu gesagt.

Sein Urteil sollte sich jeder selbst bilden.

(9) Kommentare

Anonymer Benutzer 11.07.2017 00:38
Der Betriebsrat spiel ein falsches spiel.
Das kennen wir doch
Anonymer Benutzer 11.07.2017 10:52
Wie bei der Bundeswehr
Sauber,gereinigt und zur Übergabe bereit
konrad Gillissen 08.08.2017 09:00
Warner Home geht auch im Januar 2018 was Wollen die dan mit Entverarbeitung -druck-und Logistig ja genau Abfindungen zahlen
Anonymer Benutzer 19.08.2017 09:57
Ja es gibt verschiedene Zahlenwerke die vor gelegt wurden.
Auch bei Berechnung der Schwerbehinderten wurden die fremdfirmen wie Caritas mit eingerechnet.
Der Betriebsrat selbst spielt wie immer ein falsches Spiel und auch Behinderten Vertretung machen alles mit um ihre eigenen Posten zu sichern.
Allen wird nun ein netter posten in der Firma zu geteilt

Anonymer Benutzer 10.09.2017 21:41
Hab ihr nun den Sanierungstarif Vertrag gesehen.
Da wissen wir doch was kommen wird
Anonymer Benutzer 26.08.2017 14:53
haben ja damit gerechnet aber trotzdem gehofft
das wegen so vieler Ungereimtheiten das Amt die Zustimmung verweigert.
Leider hat das Amt aber auch zu seinen eigenen Gunsten den leichten weg gewählt.
Ihr könnt natürlich Widerspruch einlegen.
Es läuft also auf Gerichtsverfahren hinaus.
Anwälte sind informiert.Erst vor kurzen hat Kebekus erst die Verträge mit den Leihfirmen verlängert.
Lasst euch nicht entmutigen und vor allen Dingen nicht einfach abspeisen beim ersten Gütetermin
Anonymer Benutzer 30.09.2017 22:47
Und jetzt werden für Avos GmbH noch mehr Mitarbeiter raus geworfen.Nur Betriebsrat und Mitläufer haben sich schöne freie Stellen gesichert.
Zum Teil noch besser dotiert als ihre früheren stellen.
Anonymer Benutzer 28.11.2017 03:33
Wie ihr alle wisst, wurden die Kündigungen mit Datum 25.8.2017 in Düsseldorf von Anwalt Kebekus (angeblich) unterzeichnet. Der Briefumschlag trägt Poststempel vom 25.8.2017

nach folgendem Beitrag war aber kebekus zu dieser Zeit in Berlin in Sachen Air Berlin unterwegs und hat auch öffentlich Interviews gegeben. Frage ist, wie kann man zeitgleich die Kündigungen in Düsseldorf unterzeichnen und zur selben Zeit in Berlin Interviews geben. Zumal auch noch am gleichen Tage die TopBonus Insolvenz bei Gericht eingereicht wurde?
Handelt es sich um auf gedruckte Unterschriften auf den Kündigungen, welche rechtsunwirksam sind?
Hat jemand Fadenzähler und Lupe zur Hand? Denn damit wäre die BGB Formvorschrift für die Kündigung rechtlich nicht wirksam eingehalten worden:
 Gesetzlichen Form lt. §§ 623, 126 Abs. 1 BGB.
 Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet sein, wenn durch das Gesetz die schriftliche Form vorgeschrieben ist.
Sollte Kebekus am 25.8. also nicht persönlich die Kündigungen unterschrieben haben, so sind sie rechtsunwirksam!
Anonymer Benutzer 17.02.2018 17:10
Erste Prozesse gegen Cinram gewonnen.
Danke liebe Richter und Richterinnen