Hausverbot für BR-Vorsitzenden
erstellt von sinitec2
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zuletzt verändert:
22.08.2008 11:55
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In München ist der Betriebsratsvorsitzende bereits vor Beginn der Betriebsversammlung auf ein mögliches Hausverbot hingewiesen worden, sollte er die Betriebsversammlung durchführen. Nach der Betriebsversammlung wurde das Hausverbot ausgesprochen und Werner S. vom Arbeitsplatz entfernt. Ein massiver Eingriff in die Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber. Gestern, Freitag 1.6.07, haben sich einige Betriebsräte von befreundeten Firmen in der Leopoldstraße 244 spontan getroffen, um gegen diesen massiven Verstoss gegen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu protestieren. Es ist ein Angriff auf die gewählten Vertreter der Mitarbeiter, um für die Mitarbeiter eine wirksame Interessensvertretung zu verhindern. Viele von a+o haben sich dem Protest angeschlossen.
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Steht seit 4.6. im Siemens Dialog ein Bericht über die Aktion: http://dialog.igmetall.de/Ansicht.73+M5647959c88e.0.html Mal sehen was die Arbeitsrichter in der Winzererstraße über diese Vorgehensweise der geschäftsleitung sagen.
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Wurde heute schon was in der A&O-Sache; entschieden? Wurde die eintsweilige Verfügung heute beim Arbeitsgericht München behandelt? Geht eine Entscheidung überhaupt so schnell.
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Mehr Info zu der Demoaktion unter: http://www.igmetall-muenchen.de/index.php?id=1270&first;_item=0 Gibt es Neues von der Juristerei?
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In der heutigen Computerwoche vom 06.06.07 17:10 wird über A&O; unter dem Titel "Streit bei A&O; eskaliert" berichtet. Dazu folgender Link: http://www.computerwoche.de/nachrichten/594020 "Zwar habe die Gewerkschaft mit dem A&O-Management; über einen Tarifvertrag verhandelt. Man habe sich jedoch über den Punkt der Besitzstandswahrung, der für die Itec-Mitarbeiter den Status aus alten Sinitec-Zeiten festschreiben sollte, nicht einigen können. Müller hätte dagegen versucht, den Status quo aus dem Sanierungstarifvertrag für Itec festzuschreiben, der Abstriche für die Mitarbeiter bedeuten würde, berichtet der IG-Metall-Sekretär. In dem umstrittenen Dokument sei lediglich der aktuelle Verhandlungsstand formuliert und festgehalten worden." Nach dieser Meldung ist durch den Tarifsekretär der Gewerkschaft, Gerd Nierenköther, nur ein Protokoll erstellt worden und kein gültiger Tarifvertrag abgeschlossen worden. Was die Frage ob es einen gültigen Tarifvertrag für die A&O; 4tec GmbH gibt oder nicht weiter der gerichtliche Klärung überläßt. Die Gewerkschaft sagt weiter nein, der Geschäftsführer Michael Müller weiter ja. Die ex Siemens-Mitarbeiter müssen weiter in der Schwebe leben.
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Irgendwie komischt! Mit diesen Scheiben kann Hr. Nierenköther doch eigentlích nur den von Hr. Müller in Kopie vorgelegten Anerkennungstarifvertrag meinen, oder? Ich lese da nirgends "Protokoll". Damit weicht er aber sehr von seiner Aussage, er habe nichts unterschrieben, ab. Man wird sehen, wie sich das ganze noch entwickelt.
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Anderseits ist die dritte Seite nur als Kopie bei Hr. Müller vorhanden und zur Begutachtung vorgelegt worden? Vollständig ist der Vertrag bei Müller nicht vorhanden. Die Seite hat ein anderes Schriftbild und seltsame Formulierungen. War das Schriftstück jemals vollständig und zu welchem Zeitpunkt sollte darin was geregelt werden? Zwischenergebnisse werden bei Vertragsverhandlungen als Niederschrift/Protokoll durchaus abgezeichnet. Derartiges stellt aber nicht den entgültigen Vertrag dar.
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Heute war im A&O-Hausverbot; der erste Arbeitsgerichttermin in München angesetzt. Meldung im Siemens-Dialog unter "Gerichtstermin zu A&O-Willk;ür" dazu. http://dialog.igmetall.de/Ansicht.73+M5db809e38ab.0.html Kann jemand zum Verhandlungsablauf was schreiben/sagen?
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Es gibt nichts zum Verhandlubgsablauf zu schreiben/sagen. Kurz vor dem Gerichtstermin wurde das Hausverbot aufgehoben, somit keine Gerichtsentscheidung erforderlich. Mehr Infos bei der IGM München: http://www.igmetall-muenchen.de/index.php?id=1272&first;_item=0 Walter S. kann seine Aufgabe als Betriebsrat wieder im Gebäude durchführen. Das war sicher nicht die letzte Aktion gegen die Belegschaft.
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Walter S. kann wieder als Betriebsrat arbeiten, aber noch nicht als A&O-Mitarbeiter.; Ein kleiner, aber feiner Unterschied - typisch Juristerei. Nächster Termin am Dienstag im Arbeitsgericht.
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