Geheimhaltung beim Stellenabbau bei SBS Betriebsleitung kann Betriebsrat nicht zu dieser Geheimhaltung verpflichten!
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
26.12.2014 23:02
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Aus www.nci-net.de:
Wie die TZ berichtete, hat die SBS-Leitung bereits Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufgenommen. Dabei sind die Teilnehmer zu absolutem Stillschweigen verpflichtet worden. "Daher weiß auch die Gewerkschaft nichts.“ Für Müller ein „sehr befremdliches Vorgehen“.
Diese Verpflichtung der Geheimhaltung hat keine gesetzliche Grundlage. Die Geheimhaltungspflicht ist in § 79 BetrVG definiert. Sie umfasst grundsätzlich nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, aber in keinem Fall Gespräche über Personalabbau.
Beispiele für Betriebsgeheimnisse sind z.B. technische Geräte und Maschinen, Diensterfindungen, Konstruktionspläne, Aufzeichnungen über neue technische Verfahren oder Mängel der hergestellten Ware, Rezepturen usw., auch die Tatsache, dass ein bestimmtes Verfahren in einem Betrieb angewendet wird (BAG 16. 3. 1982 AP BGB § 611) Geschäftsgeheimnisse betreffen regelmäßig wirtschaftliche und kaufmännische Tatsachen, z.B. Absatzplanung, Vorzugspreise, Kalkulation, unveröffentlichte Jahresabschlüsse, Liquidität des Unternehmens, Auftragslage, Umsatzhöhe, wichtige Verträge oder Vertragsverhandlungen (vgl. Thomas Schmidt AiB 1980, 3), Kundenlisten und -karteien.
Die Summe der dargelegten Begrenzungen der Geheimhaltungspflicht lässt diese Pflicht auf wenige Ausnahmefälle (siehe obige Beispiele) zusammenschrumpfen.
Eine Angelegenheit kann nicht willkürlich zum Geschäftsgeheimnis gemacht werden, vielmehr ist ein objektives Geheimhaltungsinteresse erforderlich (Fitting Rn. 3; GK-BetrVG/Oetker Rn. 8; DKK/Buschmann Rn. 6). Das Geheimhaltungsinteresse muss legal und legitim sein (vgl. BAG 26. 2. 1987 AP BetrVG 1972 § 79 Nr. 2: "berechtigtes wirtschaftliches Interesse"). Eine Erweiterung des Geheimhaltungsgebots über § 79 hinaus ist nicht zulässig (vgl. auch BGH 5. 6. 1975 DB 1975, 1308).
Der Hang, auf die Bitte des Arbeitgebers um Vertraulichkeit oder auf ein unterstelltes Gebot von Vertraulichkeit mit Schweigen gegenüber der Belegschaft zu reagieren, und auch die Betriebsratsarbeit weitgehend zur Geheimsache zu machen, hat keine gesetzliche Grundlage. Es gibt nur wenige Dinge, über die Betriebsräte wirklich schweigen müssten (siehe oben).
Das sollte Wolfgang Müller eigentlich wissen. Es wirkt daher befremdlich, wenn Wolfgang Müller behauptet, die Gewerkschaft wisse nichts, weil die SBS-Betriebsräte zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Die IG Metall braucht nur ihre Betriebsrte befragen und die Belegschaft über die Verhandlungen informieren. Der Betriebsrat hat sogar nach dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht, einen Gewerkschaftvertreter zu den Verhandlungen hinzuzuziehen. Wenn bei SBS im Betriebsrat eine IG Metall Mehrheit ist, wäre dies ein leichtes und die Gewerkschaft könnte sich unmittelbar über den Verhandlungsstand informieren.
Es dauert halt bis auch die Nichtgewerkschafts-Betriebsräte begreifen daß sie zwar vom Arbeitgeber hofiert aber von der Belegschaft gewählt wurden. Die Geheimhaltung wird immer wieder gerngenommen um Informationen zurück zu halten bis die Firma Tatsachen geschaffen hat, ohne daß die Belegschaftsvertretung was für die Belegschaft tun konnte.
(Abgeschickt von Anonymer Benutzer at 16-08-2005 10:34:15)
Personalspekulationen bei Siemens
Beim Münchner Siemens-Konzern könnten Ende des Monats wichtige Weichenstellungen für verlustträchtige Geschäftsbereiche ins Haus stehen. Sie dürften die Kommunikations- und Logistiksparte sowie den 1995 gegründeten IT-Dienstleister Siemens Business Services, SBS, der als "Komplettanbieter für Lösungen und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie" firmiert, betreffen.
Wie der Spiegel vorab meldet, will Konzernchef Klaus Kleinfeld am 29. August im strategischen Entscheidungsgremium des Elektro-Riesen, dem Zentralvorstand, eine Krisensitzung abhalten. Dort solle diskutiert werden, wie die notleidenden Ableger bis Frühjahr 2007 die von Kleinfeld festgelegten, strengen Renditevorgaben erreichen könnten. Hauptsorgenkind sei die IT-Servicetochter SBS, die allein von April bis Juni Verluste von über 100 Millionen Euro beklage.
Der Siemens-Vorstand habe die drei Chefs des Problembereichs bereits im Juli vor der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung einbestellt, um sich deren Sanierungspläne erläutern zu lassen. Ihr Vorschlag, Arbeitsplätze drastisch abzubauen, habe sich nicht durchsetzen können. Sollte es Bereichschef Adrian von Hammerstein und seinen Kollegen bis Anfang übernächster Woche nicht gelingen, ein überzeugendes Zukunftskonzept für SBS vorzulegen, könnte es für ihn und seine Mitstreiter eng werden. Nach Aussagen von Konzernkennern erwäge Kleinfeld in diesem Fall, die gesamte Bereichsspitze abzulösen und Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt als kommissarischen Chef einzusetzen. Ein Siemens-Sprecher habe dazu geäußert, Personalspekulationen kommentiere man grundsätzlich nicht. (fm/c't)
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