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Vernachlässigte Gesundheitsstationen

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Das Auslagern hat bei betrieblichen Krankenstationen nicht halt gemacht, obwohl diese durch die Mitbestimmung besonders geschützt sind.

So mancher Betrieb hatte eine betriebliche Krankenstation für die Beschäftigten. Sie konnten dort fachgerecht erste Hilfe bekommen. Arbeitsmediziner residierten in den Stationen, um von dort aus die Arbeitsplätze nach Gesundheitskriterien zu untersuchen.

Doch auch die Gesundheit ist bei manchem Betrieb dem Rotstift zum Opfer gefallen. Es lag an der immer kleineren Belegschaft und auch an der Durchsetzung der Mitbestimmung. Schließlich konnten Betriebsräte sich der Auslagerungswut zur Wehr setzen, solange die medizinischen Dienste besonders geschützt sind.

Doch in der Hektik von Verhandlungen über Sozialpläne haben manche Betriebsräte ihre Medizinstation verdrängt, trifft es doch nur Einzelne im gegensatz zu Hunderten, die bei Sozialplänen zum Opfer falscher Geschäftspolitik werden.

In den immer kleiner werdenden Belegschaften mit immer höherer Arbeitsdichte werden medizinische Dienste wichtiger den je, Wissenschaft vom 24.2.07.

Die nächste Gesundheitsreform muß daher die letzten Medizinstationen erhalten und neue dort schaffen, wo anstelle einzelner Betriebe ein Konglomerat von Betrieben entstanden ist, die in der Menge der zu betreuenden Personen wieder so groß sind, daß auch hier Dienste vor Ort nötig sind. Werden aber solche Betriebsparks vernachlässigt, kann Michael Moore hier eine Fortsetzung des Sicko Dokumentarfilmes drehen.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 16.11.2007 09:27
dass ausgerechnet VALTER sich für eine Stärkung der Betriebsärzte stark macht. Für Ihn als oberster Mitarbeiter und Patientenschützer müssten gerade Betriebärzte ein Dorn im Auge sein. Schliesslich passiert es immer wieder, dass durch indiskretionen der Arbeitgeber vertrauliche Patientendaten erhält und gegen diesen verwendet.
Sicher ist diese nicht zulässig, aber Strafen drohen nur wenn der Mitarbeiter nachweisen kann, dass gegen den Datenschutz verstoßen wurde.