verschobene Kommentare
Anonymer Kommentar vom 03.11.2006 07:48
Nichts für ugut
Aber dieser Artikel ist so ziemlich das schlimmste, was man unter Propaganda sich vorstellen kann. Ein Göbbels wäre sicherlich froh Sie in sein Reichspropagandaministerium aufzunehmen. Selbst eine BILD-Zeitung würde sie nicht mehr aufnehmen.
Warum wurde denn dem Versicherten gekündigt? Mit Sicherheit nicht, weil er Krank ist, sondern weil er seine Krankheit nicht im Antrag angegeben hatte. 2. Ein Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann ist doch ein gutes Zeichen, so überlegt doch das Unternehmen, ob und unter welchen Bedingungen der Typ wieder versichert werden kann. 3. Tatsächlich arbeitet der Ombudsmann sehr erfolgreich und versiert im Namen der Versicherten. In einem Interview hat er einmal gesagt, dass seine Arbeit erfolgreicher ist als erwartet. Es würden sogar viel häufiger Lösungen und Entgegenkommen der PKV Unternehmen erreicht. Herr Surminski (der Ombudsmann) erklärte, dass er wenn er die Entscheidung für ein Unternehmen zu treffen hätte deutlich weniger Entgegenkommen gezeight hätte.
Also lassen Sie Ihre Halbwahrheiten und Lügen Herr Valter. Ihr Verhalten hatte einmal ein Platz in der Mottenkiste der Geschichte. Da sollte es auch bleiben.
Anonymer Kommentar am 17.10.2006 18:27
PKV
Für einen Kommentar bist du zu unwichtig.
Anonymer Kommentar am 04.10.2006 10:08
leider erst heute gesehen
Was glaubt eigentlich der Verfasser, was mit den Arbeitnehmern geschieht, wenn die PKV defacto abgeschafft wird und nur noch Zusatzgeschäft betreibt? Dieses bedeutet mit Sicherheit den Verlust von mehren 10000 Arbeitsplätzen. c.windt
Anonymer Kommentar am 27.09.2006 09:46
Diffamierungen ist Zensur
Das verschieben der Kommentare in ein Verzeichnis Diffamierung erfüllt bereits den Tatbestand der Zensur und tatsächlich ist das verschieben eine Diffamierung, da hier behauptet wird der Kommentator würde Verleumdung betreiben. Diffamie bedeutet verleumderische Bosheit. in den verschobenen Kommentaren ist eine Verleumdung nicht erkennbar. Auch Beleidigung ist nicht gegeben, da eine Beleidigung nur bei einer Verleumdung möglich ist. Insbesondere der Kommentar über Ulla Schmidt gibt FAKTEN wieder. Schliesslich war diese Frau bis zur Auflösung Spitzenmitglied der verfassungswidrigen Partei KBW. Wenn Sie hierzu in Ihrem offiziellen Lebenslauf schweigt, gibt es keinen Grund dieses zu unterdrücken. Und man muss davon ausgehen, dass Sie als Spitzenmitglied voll hinter den Zielen des KBW (bis zu dessen Auflösung) stand. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass sie von Ihrer damaligen Einstellung nicht mehr steht. Im Gegenteil, würde sie nun eine andere Meinung vertreten würde sie es offen zugeben.
Zensur liegt übrigens auch dann vor, wenn Kommentare aus dem Zusammenhang gerissen werden.
windt Hamburg
Anonymer Kommentar am 27.09.2006 07:18
Doch Zensur, nur geht die nach hinten los
Wer Wahrheiten mit Diffamierungen vergleicht, selbst aber mit Halbwahrheiten und Lügen aufwartet, betreibt Zensur. Zuletzt habe ich dieses vor mehr als 17 Jahren im DDR-Fernsehen gesehen. Ein Klasseiker des Sozialismus und der Propaganda war der "Schwarze Kanal" mit Sudel-Ede.
anonymer Kommentar am 25.09.2006 07:36
Was ist Solidarität?
Solidarität kann nicht erzwungen werden, dass musst auch die DDR erkennen. Solidarität ist etwas, wo sich das Individuum freiwillig einem System oder einer Idee unterwirft. Genau dieses ist in der GKV nicht gegeben. Hier wird durch gesetzlichen Zwang etwas vorgegeben und man nennt es Solidarisch. Solidarität durch Versicherte kann es natürlich geben, abernur wenn sie sich aktiv dafür einsetzen. 2. angebliche Solidarität der PKV. Ist doch Blödsinn nur Menschen können Solidarität bezeugen, niemals ein Unternehmen. bleibt höchstens eine Solidargemeinschaft. Dieses ist aber in der PKV gegeben. Die Versicherten haben sich freiwillig in einer Gemeinschaft zusammengeschlossen und können bei einem dem Risiko äquivalenten Beitrag auf Leistungen aus der Gemeinschaft vertrauen. Ist die GKV eine Solidargemeinschaft? Eher nein! Zwar gibt es die Gemeinschaft der Versicherten, aber auf eine Leistung können sie nicht vertrauen, da der Leistungsumfang jederzeit reduziert oder geändert werden kann. Wenn also jemand Leistungen in der Zukunft benötigt kann er nicht auf einen Versicherungsschutz vertrauen.
Und noch ein Wort zu Valter. 1. Die "PKV" gab es zu Bismarcks Zeiten überhaupt nicht. 2. Bismarck hatte nie die Versorgung aller im Sinn. Die Sozialversicherung sollte nur für das aufkommende Proletariat geschaffen werden, damit dieses endlich Ruhe gibt. 3. Die Beiträge wurden ausschliesslich von denen aufgebracht, die versichert werden sollten. Die Leistungen waren eher Bescheiden (Rente ab 65, wo die Lebenserwartung im Durchschnitt bei 58 bzw. wenn man nur die Arbeiter nahm deutlich niedriger als 58 lag, Krankenversicherung nur äußerstes minimum und Zahnleistungen als Beispiel schon gar nicht. 4. Bereits zu Bismarcks Zeiten galt, dass nur die in die Versicherung mussten, die aus eigener Kraft sich nicht versorgen konnten. Oder anders herum ausgedrückt was der einzelne zu leisten vermag, darf der Staat ihm nicht nehmen. Dieser Grundsatz gilt formal fort, ist Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft und wird sogar von der katholischen Kirche propagiert.
Also bevor man historische Zusammenhänge in den Raum stellt, bitte erst mal ein bißchen Geschichte pauken
anonymer Kommentar vom 22.9.06
Meinungen sind keine Fakten
aber rechtliche Grundlagen. Auch wenn ich kein Verbandsvertreter bin, so kenne ich sowohl die gestzlichen Grundlagen der GKV als auch der PKV. Es gibt jedenfalls keine rechtliche Handhabe der PKV jemanden loszuwerden der sich vertragskonform verhält. Nur wer keine Beiträge zahlt (§38 ff VVG), die vorvertragliche Anzeigepflicht(§16ff) oder die vertraglichen Obliegenheiten (§6ff VVG) verletzt oder sich durch arglist Versicherungsschutz erschleicht, kann und muss mit Konsequenzen rechnen. Wohlgemerkt es handelt sich bei allen Gründen um Schädigungen der Versicherungsgemeinschaft. Es ist also volkommen richtig wenn solche Personen rausgeschmissen werden. Es ist dabei vollkommen egal ob es 100000 200000 oder 400000 Menschen sind. Wenn es wirklich 400000 Menschen sind, so zeigt es wie wenig ein Rechtsbewustsein in der Bevölkerung ausgebildet ist. Aber wenn es soviele Betrüger gibt ist es nch lange kein Grund mit Ihnen Geschäfte zu machen. Übrigends wenn jemand tatsächlich zu unrecht rausgeschmissen wurde hat er die Möglichkeit der rechtlichen Klärung, dafür sind Ombudsmann, BaFIN und die Gerichte da.
anonymer Kommentar vom 22.09.2006 11:23
ne dafür gibt es Gesetze
Und der Gesetzgeber erlaubt den PKV-Unternehmen nur die Beendigung wenn Sie betrogen wurden, der Kunde arglistig täuschte oder er seine Beiträge nicht gezahlt hat. Wer will denn ernsthaft mit solchen Leuten Verträge schliessen? Wenn 400000 deshalb keinen Schutz bekommen haben sie es nicht besser verdient
anonymer Kommentar vom 21.09.2006 07:56
Kinder sind asozial ...
Merke: Wer Kinder in die Welt setzt ist auch für deren Unterhalt verpflichtet. Privatversicherte Eltern haben dieses lange begriffen. Sie zahlen einen Beitrag für Ihre Kinder. Warum soll jemand anders als ich für meine Kinder aufkommen? Wenn man nicht für seine Kinder aufkommen will, ist man wahrhaft asozial, und hat keine Ahnung von Familienplanung. Wer unverschuldet in Not (Armut) gerät, für den gibt es die Sozialhilfe.
Wenn man aber meint, dass für Kinder kein Beitrag bezahlt werden soll, so handelt es sich um eine Transferzahlung die nicht von den Beitragszahlern der GKV sondern aus Steuermitteln aufgebracht werden muss. Grundsätzlich gibt es keinen Grund generell Gruppen von Beiträgen zu befreien, gilt nicht der Grundsatz: "Was der der Einzelne selber leisten kann, darf der Staat ihm nicht nehmen."?
Nur geistige Dünnbrettbohrer haben noch nicht begriffen, dass die GKV nicht etwa deshalb am Ende ist, weil kein Geld da ist, sondern weil viel zu viele keinen oder einen zu geringen Beitrag zahlen. Wie gesagt Eltern müssen für Ihre Kinder aufkommen.
Gestern war Weltkindertag. Die Blauen Fahnen zeigen jedem eine verfehlte Familienpolitik.
anonymer Kommentar vom 21.09.2006 08:07
Warum will Schmidt die Betrüger belohnen?
Es ist ja löblich, dass die Regierung es sich zum Ziel gemacht hat, dass niemand ohne Versicherungsschutz ist. Auch der Basistarif für die PKV ist eine gute Idee. Aber warum sollen die PKV-Versicherten jemanden unterstützen der vorher Sie vorsätzlich geschädigt hatte. Jemand der betrügt oder seine Beiträge nicht gezahlt hatte und daraufhin zu Recht aus der Versicherung geflogen ist, darf nicht hinterher von einem gesponserten Tarif profitieren. Basistarif ja, aber dieser muss nach den gleichen Regeln wie sonst in der PKV funktionieren: Der Tarif muss sich selbst tragen. Es sppricht nichts gegen einen Verbandstarif. Eine Deckelung ist aber nicht denkbar. Im Gegenteil! Wenn die Beiträge nicht reichen müssen eben die Basistarifversicherten höhere Prämien entrichten. Es entspricht dem allgemeinen Rechtsverständnis, dass jemand der anderen einen Schaden zufügt, nicht auch noch belohnt werden darf. Schliesslich wären es die in der PKV versicherten vertragstreuen Versicherten, die für unehrliche und zahlungswillige Zeitgenossen aufkommen müssen.
Ich würde gerne Wissen, welche Versicherung sich besonders Im Kampf gegen Zahlungsunwillige und Betrüger hervortut. Solch eine PKV ist im Interesse der Verbraucher nur zu empfehlen.
Anonymer Kommentar vom 21.09.2006 08:16
800000 sind reine Phantasie
Selbst das Sprachrohr des kommunistischen Bundes Westdeutschland innerhalb der SPD (Ulla Schmidt) geht nur von 300000 aus.