Was verbirgt sich hinter der 5er Segmentierung?
Der Versuch gemeinsam mit der Liste der IGBCE diese Info auf der Web- Site des Betriebsrats im Dow Intranet zu bringen, wurde im Betriebsrat abgelehnt. Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat ist scheinbar nicht erwünscht. Vermutlich, weil wir von der "BA" zu fortschrittlich denken.
Auf der Web- Site des BR im Intranet hätten alle Mitarbeiter des Werkes Zugang gehabt.
So bleibt uns nur der Umweg über diese Seite der „BA“ im Internet. Nicht alle Mitarbeiter haben einen Internetzugang und somit auch die Bitte, wenn ihr unsere Beiträge für gut und wichtig empfindet, so bitten wir euch diese auch an eure Kollegen weiterzuleiten, als Kopie, Ausdruck usw.
Die Löhne und Gehälter sowie Bonuszahlungen werden in Zukunft, über eine 5er Segmentierung und eine persönliche Beurteilung verteilt.
Allerdings muss dazu noch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden. Nachteilig dabei ist eine Zwangsverteilung in einer 5er Segmentierung, wo die Vorgesetzten 25 % schlechte Mitarbeiter zu ermitteln und zu beurteilen haben. Damit ist der Weg geebnet, dass im Endeffekt für 25 % der Mitarbeiter eine Entlassung, nach der Definition der 5er Segmentierung, nicht als ausgeschlossen gilt.
Gleichzeitig sind bei den 25 % betroffenen Mitarbeiter Einbußen von Lohn- bzw. Gehalt- und Bonuszahlungen verbunden.
Dieser Vorgang wiederholt sich dann Jahr für Jahr. Sodass logischerweise, permanent das Unternehmen mit 25 % schlechten Mitarbeitern betrieben werden würde.
Welche Folgen ergeben sich daraus für den Betrieb?
Wenn eine Zwangsbeurteilung, von 25 % schlechten Mitarbeitern, in dieser Größenordnung gerechtfertigt wäre, ergäbe sich als logische Folgerung ein negativer Sachverhalt.
Bei so vielen schlechten Mitarbeitern müsste doch die Produktion zurückgehen, die Unfallzahlen würden steigen, die Prozesssicherheit wird gemindert, schwindendes Wachstum, Verringerung der Verfügbarkeit, erhöhte Krankheitstage, Qualitätsminderungen und vieles mehr.
Wenn also feststeht, dass hier die Chemieanlagen mit 25 % ganz schlechten Mitarbeitern betrieben würden, die der Entlassung sehr nahe steht, so muss man sich fragen ist die Gesamtbelegschaft noch in der Lage die gewohnte Sicherheit noch zu gewährleisten?
Können Behörden in Zukunft noch Betriebsgenehmigungen erteilen?
Ganz zu schweigen von den Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Industriegegnern die hier mit dieser Argumentation ihre Vorteile raus ziehen würden. Haftungsfragen und Risiken müssen neu betrachtet werden.
Ein solches Gutachten hat aber Niemand von außen erstellt, nein, es ist im eigenen Unternehmen erstellt worden.
In allen Berufsgruppen haben 25 % schlechte Mitarbeiter zu existieren.
Das Unternehmen stellt sich selbst das Armutszeugnis aus.
Was bedeutet dies für die Belegschaft?
Teile der Belegschaft, geschätzt etwa 45 %, werden einem unnötigen Psychodruck ausgesetzt.
So werden fasst die Hälfte der Mitarbeiter in Angst und Schrecken gehalten. Sie wissen nicht ob sie am Ende eines Beurteilungszeitraums der Zwangsbeurteilung zum Opfer gefallen sind und zu den 25 % schlechten Mitarbeitern gehören, mit all den Konsequenzen.
Der Nasenfaktor ist dabei ja auch nicht zu unterschätzen, denn ausgeschlossen ist er nie.
Das tatsächliche Leistungsniveau der Mitarbeiter, ist das Spiegelbild des Erfolgs im Unternehmen.
Bleiben die genannten Befürchtungen von Produktionsausfällen und steigende Unfallzahlen, usw. aus, dann hat man bewusst durch die Zwangssegmentierung 22,5 % der Mitarbeiter absichtlich falsch beurteilt und somit falsch entlohnt.
Bewiesen ist das 2,5 % schlechte, sowie auch besonders gute Mitarbeiter in einem Unternehmen sind, aber nicht 25 %.
Aus unserer Sicht sind solche Verfahren, mit einer desolaten Personalpolitik nicht mit den ethischen Grundsätzen des Unternehmens zu vereinbaren.
Wie soll ein Betriebsrat damit umgehen?
Die Meinung der „BA“ ist klar. Unter diesen Voraussetzungen und aus noch nicht genannten Gründen, kann kein Betriebsrat zustimmen.
Wir als Betriebsräte müssen das Unternehmen auch vor sich selbst schützen. Mit der Aussage 25 % schlechte Mitarbeiter Jahr für Jahr zu besitzen, damit fügt sich das Unternehmen nach Innen und in der Öffentlichkeit unnötigen Schaden zu.
Das können wir nicht unterstützen.
Rechtlich ist zu prüfen, ob der BR hier nicht seine Mitbestimmung über die Verteilung der Gelder vollkommen aufgibt, wenn er dieser Maßnahme so zustimmen würde.
Wir können nur hoffen, dass unsere Anregung zu dem Thema auch den Konsens im Betriebsrat findet.
Eure Belegschafts- Allianz.