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Hintergründe & Kommentar zu den Gerichtsverfahren des Stader Betriebsrats!

erstellt von John Dow zuletzt verändert: 24.08.2009 11:52
Was für einen Sinn hatten die ganzen Gerichtsverfahren bis hin zum BAG? Einfach ausgedrückt:" kaltstellen der BA".

Von Anfang an war aus Sicht der IGBCE Liste her klar, keinerlei Zusammenarbeit mit der „BA“ innerhalb des Betriebsrats. Dass die Verweigerung der Zusammenarbeit solche Ausmaße annimmt, hätte niemand erwarten können.

Behindern wo es nur geht, Informationen nur in der Sitzung geben und die elektronische Einsichtsmöglichkeit blockieren, dass war die Absicht.

Um aber die nicht gewollte Zusammenarbeit nach außen gut zu verpacken, die Belegschaft zu täuschen, muss diese Absicht mit demokratischen Spielregeln legitimiert werden.

Um sich als alleiniger Datenschützer auszugeben widersprach die IGBCE Liste den vorinstanzlichen Gerichtsverfahren, um ihre irreführende Haltung zu untermauern und um Zeit zu gewinnen.

So spielen sich die Mitglieder der IGBCE Liste als Vormund des Betriebsrates auf, was die „BA“ und der Gesetzgeber, wie man sieht, nicht duldet.

Die Rechnung ging nicht auf!

Nun hat die Liste der IGBCE hier die Rechnung aber ohne die „BA“ gemacht.

Diese hat laut BetrVG auf rechtlichem Wege, ihre Zugriffsrechte im Vorwege bewirkt.

Auch profitierten die Mitläufer in der IGBCE davon, dass sie jetzt das Einsichtsrecht in die elektronischen Daten des Betriebsrats haben. Damit war das Verfahren schon längst überflüssig.

Rückblick:

Nur ein paar ausgesuchte BR Mitglieder der IGBCE Liste sollten Einsicht und Zugriff auf die elektronischen Unterlagen des Betriebsrats haben. Man sperrte kurzer Hand die „BA“ aus und um demokratisch zu wirken, auch die eigenen IGBCE Mitglieder. So konnte die Mehrheit des Betriebsrats nicht in die elektronischen Unterlagen schauen. Schlechte oder sehr späte Information an die übrigen Mitglieder des Betriebsrats waren die Folgen.

Die IGBCE Liste nutzte so die Gelegenheit aus, zu demonstrieren, wie wichtig sie mit ihrem Wissensvorsprung für die Belegschaft ist.

Mit dem gewünschten Resultat, die „BA“ kann keine Betriebsratsarbeit leisten.

Unter den Umständen wäre das fast eingetreten hätte sich die „BA“ nicht gewehrt.

Das sind aber nicht die Spielregeln die der Gesetzgeber erschaffen hat und was sich die "BA" gefallen ließe.

Zu billig und zu einfallslos von der IGBCE.

Die „BA“ kann solche Machenschaften im Sinne ihrer Wähler niemals akzeptieren.

Vor dem Gesetz sind alle Betriebsräte gleich und das gilt auch für den Stader Betriebsrat.

Die Liste der IGBCE veranstaltete hier ein grausames Spiel, was für einen so großen Betriebsrat schädlich ist,

Der lachende Dritte war der Arbeitgeber, außer das er die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen muss und das in Zeiten wo alle Andern sparen müssen.

Wir die „BA“, die Gerichte, große Teile der Belegschaft, selbst die Rechtsberater der Gewerkschaft und alle die, die ein gesundes Rechtsverständnis haben, konnten so eine Haltung der IGBCE Liste nie verstehen. Das hätten sie nie nötig gehabt!

Zur Zusammenarbeit kann man niemanden zwingen, sich aber das Recht zu nehmen Andere zu behindern, geht auch nicht. Ein schlechtes Vorbild für alle Team- und Gruppenarbeiter im Betrieb. Der Betriebsrat soll sie doch vertreten, ist aber nicht in der Lage selbst teamfähig zu sein.

Wo führt das hin wenn die IGBCE von jetzt an keinen Selbstreinigungsprozess durchführt?

Wenn dominante Mitglieder in der IGBCE ihre eigene Geltungssucht weiter so befriedigen, dann ist ihre Betriebsratsarbeit in Frage gestellt. Umso schlimmer ist es von den Dominanten eine Mehrheit hinter sich zu bringen die nichts in Frage stellt, nichts prüft, nur ja sagt, dann ist das schon bemerkenswert.

Nicht auszudenken wie sich diese meinungslose, steuerbare Mehrheit noch weiter manipulieren lässt!

Wenn Geltungssucht solche Ausmaße annimmt und die schweigende Mehrheit innerhalb der IGBCE das mit trägt ohne zu hinterfragen und zu prüfen, nur um dominanten Kollegen zu gefallen, dann fragt man sich, wie die eine Vertretung der Belegschaft wahrnehmen können.

Die Mehrheit im Betriebsrat gab sogar ihre eigenen Einsichtsrechte auf, wie wollen solche rückgradlosen Leute jemals eine Belegschaft vertreten? Selbst Mitglieder der IGBCE die Universitätsabschluss haben, von denen man doch eine gewissen in Fragestellung und strukturiertes Denken erwarten könnte, tragen einen solchen Unsinn mit.

Sie passen sich den dominanten Kollegen stromlinienförmig ohne Widerrede an, gefangen in der Angst vom Vertrauenskörper der IGBCE nicht mehr bei der nächsten Wahl berücksichtigt zu werden. Nur schade, dass der Vertrauenskörper von ihren eigenen Kollegen nicht so informiert wurde, wie wir es jetzt tun.

Die Belegschaft kann ihren Betriebsrat erziehen und wie sie das erreicht, das wird ein neues Thema für die Belegschafts- Allianz sein.

Eure Belegschafts- Allianz

(5) Kommentare

Anonymer Benutzer 25.11.2009 12:55
Das ist aber kein gutes Bild für eine Gewerkschaft.
Die Mitglieder dieser Liste müssten sich doch schämen.
pipm 26.11.2009 17:01
Dies ist nicht die Politik der IG BCE, sondern im Höchstfall, wenn alles hier richtig dargestellt ist, eine Einzelentscheidung der Betriebsgruppe. Natürlich müssen BR-Informationen allen zugänglich gemacht werden, anders wäre natürlich ein eigenes Netzwerk für bestimmte BR-Mitglieder. Die dürfen sich natürlich auch geschlossen austauschen.
Anonymer Benutzer 26.11.2009 17:23
Wer glaubt, wird selig. Wenn der Rechtsstreit bis zum BAG geht, weiss die IG BCE sicher bescheid. Wenn die Gewerkschaft nichts dagegen unternimmt, spielt sie ganz einfach mit.

http://juris.bundesarbeitsg[…]3816&pos=35&anz=395
Anonymer Benutzer 01.12.2009 11:33
Hallo Panther

Selbst wenn bestimmte BR-Mitglieder ein eigenes Netzwerk betreiben und dort Daten des Betriebsrats verwalten, dann haben sie dafür zu sorgen, dass alle BR Mitglieder Einsicht nehmen können.
Alle BR Mitglieder sind gleich.
So ist das BAG Urteil zu verstehen. 7 ABR 15/08
Anonymer Benutzer 11.01.2010 19:29
Hier wird nicht im Interesse der Arbeitnehmer gehandelt