CSC Geschäftsleitung macht Gutachten zum Geschäftsgeheimnis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In der letzten Betriebsversammlung haben einige von Euch nachgefragt, ob die Studie der Firma Isa-Consult allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden kann. Der GBR hat der Geschäftsleitung desahlb angekündigt, dass die Studie den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden soll. HR hat daraufhin am 23.10 dem GBR mitgeteilt, dass die Daten, die in dieser Studie enthalten sind, sowie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 79 BetrVG sind, so dass das Gutachten insgesamt der Geheimhaltungspflicht des Gesamtbetriebsrates unterliegt.
Der GBR lässt den Sachverhalt jetzt durch seine Anwälte prüfen, da er bezweifelt dass eine solche pauschale Geheimhaltungspflicht besteht. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Euch wieder informieren.
Die offenen Fragen zur BV Bleibeprämie befinden sich noch in der Klärung, wir werden Euch auch dazu so bald wie möglich Rückmeldung geben.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Euer Betriebsrat
Verena Ranner , Manfred Thomas