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Prompte Antwort vom Arbeitsgericht

by Wolfram Polar posted on 31.10.2005 15:48 last modified 30.07.2006 08:13 —

Arbeitsgericht Braunschweig erklärt die Verzögerungen bei den Urteilsbegründungen

Sehr geehrte(r) XXX,

mit Schreiben vom 22.10.2005 erkundigen Sie sich nach der zu erwartenden Zustellung der Urteilsbegründung in dem von Ihnen geführten Rechtsstreit.

Die zuständige Kammervorsitzende befindet sich zur Zeit im Urlaub, ich konnte deshalb keine Rücksprache mit ihr nehmen. Ich habe aber festgestellen können, dass das Urteil als Diktat vorliegt.

**Aufgrund von hohem Prozessaufkommen und personellen Engpässen in den Serviceeinheiten beim Arbeitsgericht Braunschweig müssen zur Zeit bedauerlicherweise in mehreren Kammern längere Wartezeiten für die Fertigstellung von Urteilen in Kauf genommen werden.**

Ich kann Ihnen versichern, dass für die von Ihnen angedeuteten Besorgnisse keinerlei Anlasss besteht.

Für die zeitliche Verzögerung bitte ich um Verständnis.

*Mit freundlichen Grüßen*

(Richter am Arbeitsgericht in Vertretung des Direktors)

(7) Kommentare

Anonymer Benutzer 31.10.2005 21:21
Es gib schon seltsame Zufälle im Leben. Warum sind die einen Urteile schneller fertig, als die anderen? Werden die nicht nach der Reihenfolge der Termine abgearbeitet? Wenn nicht, nach welchem nachvollziehbaren Kriterien erfolgt dann die Verarbeitung?
Anonymer Benutzer 01.11.2005 17:22
Tolle Begründung.... ich kenne eine ganze Menge gekündigte Kolleginnen und Kollegen, die Ihre Arbeitskraft sicher sehr gern zur Verfügung stellen würden!!!!!
Anonymer Benutzer 01.11.2005 21:29
Stimmt, bei Gericht sind die Arbeitsplätze nicht unsicher. Mit der Bezahlung ist es nicht ganz so gut. Aber wichtiger ist doch in dieser Zeit ein langfristiger Arbeitsplatz. Einfach eine Spontanbewerbung, bei entsprechender Voraussetzung.
Anonymer Benutzer 02.11.2005 11:35
Idealisten, wer daran glaubt, aus dem Gericht käme nur Wahrheit. Natürlich müssen sie sich Notlügen einfallen lassen, weil sie nicht zugeben dürfen, mit den Arbeitgebern zusammenzuarbeiten.

Möchte nicht wissen, was die Zeitung dabei hat springen lassen in unserem so unbestechlichen Lande. Wer schaut sich schon deren Bilanzen einmal genau an. Gegenüber VW sind das alles kleine Fische.
Anonymer Benutzer 02.11.2005 16:32
Ich mache mir lieber keine Gedanken über solche Vergleiche, denn dann würde ich mich totlachen. Allein die Vorstellung ;-)!!!
Aber es ist schon sehr verwunderlich, die arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung bestimmter Kammern!
Anonymer Benutzer 02.11.2005 19:11
Die richterliche Unabhängigkeit erlaubt einen gewissen Auslegungsrahmen. Entscheidungen werden natürlich im Unterbewustsein bereits durch frühkindliche Erfahrungen geprägt. So muß berücksichtigt werden, ob das Elternhaus ein Bauernhof oder ein Gutshof war. Wer als Unternehmerstochter/-sohn aufgewachsen ist, hat ein ganz anderes Blickfeld. Wer mit einer Entscheidung nicht Einverstanden ist, kann zu einer höheren STelle gehen. Ohne Urteil ist dies schwieriger. Es gibt Fristen und ggf. muß Klage beim LAG erhoben werden ohne das das erstinstanzliche Urteil vorliegt. Die sonderbaren Auslegungen, die bei der mündlichen Urteilsbegründung vorgetragen wurden, bedürfen einer intensiven schriftlichen Begründung. Das braucht seine Zeit. Wenn zwischenzeitlich einige Aufgeben, werden diese Urteile rechtskräftig. Ob das auch eine Absicht ist?
Anonymer Benutzer 03.11.2005 11:48
Ein toller Kommentar in dem viel Wahrheit steckt! Für mich ist die Herkunft des Elternhauses ausschlaggebend! Liebe Töchter und Söhne (Sorry ich meinte Kammervorsitzende(r))