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Nachgefragt

by Wolfram Polar posted on 28.10.2005 09:35 last modified 30.07.2006 08:13 —

Anschreiben an den Direktor des Arbeitsgerichts Braunschweig

Sehr geehrter Herr XXX,

Anfang August diesen Jahres wurden in der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig die Kündigungsschutzverfahren von 21 vom Braunschweiger Zeitungsverlag gekündigten MitarbeiterInnen verhandelt.

Dabei wurden 11 Verfahren zugunsten des Braunschweiger Zeitungsverlags, 8 Verfahren gegen das Unternehmen entschieden.

Für die acht Verfahren, die gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag entschieden wurden, erfolgte die schriftliche Erstellung des Urteils durch die Vorsitzende Richterin Frau Steinke zeitnah innerhalb eines Zeitraums von ca. drei Wochen. Für die elf Kündigungsschutzverfahren, die zugunsten des Braunschweiger Zeitungsverlags entschieden wurden, wurde bis zum heutigen Datum (22.10.2005) lediglich ein Urteil von der Vorsitzenden Richterin der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig, Frau Steinke, schriftlich erstellt und der Klägerin zugestellt.

Diese Vorgehensweise ist für der Unterzeichner nicht nachvollziehbar, ich möchte auf diesem Wege daher die Vorgehensweise der Vorsitzenden Richterin der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig hinterfragen:

Warum wird es dem Braunschweiger Zeitungsverlag mittels Urteilserstellung innerhalb kürzester Zeit ermöglicht, gegen die Verfahren, die er vor dem Arbeitsgericht Braunschweig verloren hat, vor dem LAG Hannover Berufung einzulegen (was das Unternehmen auch getan hat) und warum werden andererseits von der Vorsitzenden Richterin der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig in den Fällen, in denen der Braunschweiger Zeitungsverlag die Kündigungsschutzklagen "abwehren konnte", keine Urteile geschrieben, so dass es den Klägern (also den gekündigten MitarbeiterInnen des BZV, deren Kündigungsschutzklage in erster Instanz abgewiesen wurde) nicht möglich ist, vor dem LAG Hannover Berufung einzulegen?

Da alle o. g. Kündigungsschutzverfahren gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag Anfang August 2005 verhandelt wurden, ist diese Vorgehensweise für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte höflichst um kurzfristige Stellungnahme.

*Mit freundlichen Grüßen*

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 29.10.2005 19:27
Wenn man die Berichte von den Kammerterminen nachliest, kann man erkennen warum die Richterin mehr Zeit braucht. Es ist sicher nicht leicht schriftlich zu begründen, warum langjährige Mitarbeiter, der schon so lange im Verlag sind, dass sie keinen Vertrag haben, schlechter gestellt werden. Eben weil sie keinen Vertrag haben, sogar vorrangig gekündigt wurden. Wenn das keine mündliche Urteilsbegründig ist. Das ist ein Problem, das etwas mehr Denkzeit benötigt. Die fehlerhafte Sozialauswahl wurde beim Urteil auch nicht berücksichtigt. Die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung verweigert, damit die Betroffen wegen wirtschaftlichen Bankrott ihre Rechte nicht beanspruchen können. Die lange Zeitdauer soll zusätzlich auch noch moralisch Zermürben. Während der Verlag durch das Anrufen des LAG und die zweiten Kündigungen versucht auf die Gekündigten Druck auszuüben. Ein Gericht spricht Recht. Ob es gerecht ist, unterliegt dem Urteil des Betrachters.
Anonymer Benutzer 29.10.2005 21:00
In Braunschweig wird die Entscheidung des LAG ignoriert!! Wie sonst wurde die letzte "Einstweilige Verfügung" in Braunschweig wiederum abgeschmettert??
Anonymer Benutzer 29.10.2005 23:23
wegen der richterlichen Unabhängigkeit. Jede Kammer entscheidet nach dem Gesetz und spricht Recht. Ober sticht Unter. Das LAG ist doch gewichtiger als das ArbG?