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Rein fiktive Begründung

by Wolfram Polar posted on 24.09.2005 10:41 last modified 30.07.2006 08:13 —

Betriebsrat der Braunschweiger Zeitung äußert sich über den sogenannten "Personalüberhang"

Der Hinweis darauf, dass es einen nicht benötigten Personalüberhang gibt, ist für den Betriebsrat eine rein fiktive Begründung: Es hat in diesem Haus nie eine Personalplanung gegeben, die eine bestimmte Anzahl von MitarbeiterInnen festlegt.

Die Geschäftsführung hat sich im Übrigen immer wieder geweigert, auch nur ansatzweise mit dem Betriebsrat über eine Personalplanung zu reden. Überhaupt nicht berücksichtigt wurde in der Argumentation der Geschäftsführung die Tatsache, dass immer wieder MitarbeiterInnen ausscheiden (z.B. Altersteilzeit) und schon deswegen die Personalzahl reduziert wird.

Außerdem wird der größte Teil der bei der Braunschweiger Zeitung frei werdenden Stellen nicht wieder oder aber nur befristet besetzt. Allein dadurch käme die angestrebte Personalreduzierung zustande.

**Die Geschäftsführung hat auch nicht im Ansatz den Versuch unternommen, mit dem Betriebsrat über die Personalreduzierung zu reden. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, sieben oder acht KollegInnen zu finden, die bereit gewesen wären, z.B. einen Alterteilzeitvertrag zu unterschreiben.**

Der Betriebsrat hat allen Kündigungen widersprochen. Wir sind gespannt darauf, was der Geschäftsführung der Braunschweiger Zeitung einfallen wird, wenn es wieder für die betroffenen KollegInnen zu positiven Ergebnissen kommt.

Will die Geschäftsführung des Braunschweiger Zeitungsverlags dann zum dritten Mal kündigen???

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 24.09.2005 19:33
Bei jeder Maßnahme der Geschäftsführung geben welche auf oder schliessen Vergleiche. Wiederholen solange bis es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist oder das selbstgesetzte Ziel erreicht ist. 10 werden Gekündigt, damit 6 Abgebaut werden. Ein Überhang muß bei den Gerichtserprobten eingeplant werden.
Anonymer Benutzer 25.09.2005 18:08
Der Betriebsrat hat wieder einen qualifizierten Widerspruch für jeden Gekündigten abgeliefert. Jetzt haben die Gekündigten es selbst in der Hand die Weiterschäftigung beim Arbeitsgericht zu beantragen. Hoffentlich wurde dies aus der ersten Kündigungswelle gelernt! Ihr habt selbst die Folgen einer verspäteten oder zögerhaften Beanspruchung beim Arbeitsgericht erlebt bzw. könnt es in den Gerichtsberichten nachlesen. Ihr habt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Sichert euch ab, wie es die Geschäftsführung mit der 2. Kündigung auch versucht.
Anonymer Benutzer 26.09.2005 21:42
Werde hier nicht die Vorteile der Weiterbeschäftigung erklären. Aber ihr könnt selbst erkennen, wenn ihr Berücksichtigt, wie die Geschäftsleitung an einer weiteren sofortigen Freistellung interessiert ist. Sonst wird an allem gespart, vorallem an den Mitarbeitern. Und nun werdet ihr bei vollem Lohn freigestellt? Da ist doch was Oberfaul! Das stinkt schon zum Himmel. Vorsicht bei unangeforderten Angeboten, die vordergründig nur das Beste für einen wollen und doch nur die eigenen Interessen verfolgen.