Freistellung - Vorsicht
Freistellungsklauseln nicht immer wirksam - Freistellungen nicht immer rechtens
Eine Freistellung bei einer Kündigung ist nicht immer zulässig. Sei es, weil eine Freistellungsklausel nicht gültig ist oder weil eine Freistellung für den Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Informiert euch, wenn jetzt eine neue Welle kommt. Laßt euch nicht einfach wieder Freistellen. Ihr habt für die Weiterbeschäftigung gekämpft bzw. in der ersten Instanz gewonnen und damit einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Setzt diesen Anspruch durch. Ihr wollt für das Geld die vereinbarte Leistung erbringen.
Euer
Baby Schimmerlos