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Gütetermine vom 03.03.2005

erstellt von Wolfram Polar zuletzt verändert: 18.08.2008 11:29
Gütetermine werden getrennt verhandelt: RA_Ebeling, 03.03.2005, 11:30 Uhr

Termin 03.03.2005, 11:15 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigungen

RI Frau Steinke, Kammer 5, Sitzungssaal D,

Gütetermine ursprünglich 11:15 Uhr RA_Ebeling
Beginn: 11:30 Uhr

PV/Bekl Dr. Werberling und Partner, Herr Teschke für Braunschweiger Zeitungsverlag Druckhaus Albert Limbach GmbH & Co. KG

PV/Kl RA Ebeling mit Gudrun H. Aktenzeichen: 5 Ca 117/05; Jörg H. Aktenzeichen: 5 Ca 081/05

**68 Zuhörer**

Durch das große Zuschauerinteresse, wie schon bei den ersten Güteterminverhandlungen am 24.02.2005, wurde gleich der Sitzungssaal D (Untergeschoss) ausgewählt. Auch diesmal müssen etliche Zuhörer die Verhandlungen im Stehen verfolgen.

Um 11:30 Uhr rief RI Steinke die beiden Parteien auf und erkundigte sich über die persönliche Anwesenheit.

PV/Bekl. RA Dr. Weberling erwähnt die unternehmerische Entscheidung zur betriebsgedingten Kündigung. Und verweist auf den Fall Bernd H., der vorher verhandelt wurde.

PV/Bekl. RA Weberling erwähnt, dass im Arbeitsvertrag von Jörg H. keine Versetzungsklausel festgeschrieben ist, die Sozialauswahl berücksichtigt wurde und laut Direktionsrecht es keine Versetzungsmöglichkeit gibt. Zum Fall Gudrun H. erklärt RA Weberling, dass Frau H. ein Arbeitsplatz angeboten worden sei.

PV/Kl RA Ebeling erklärt, dass Frau H. Interesse hätte, das Angebot aber nicht annahm, da keine Arbeitsplatzbeschreibung sowie eine Einigung über die Arbeitszeiten vorlag.

Nun kommt der Sozialplan und die Transfer- Qualifikationsgesellschaft (TQG) erneut bei den Kl ins Spiel.

Als Neuerung zu den Güteverhandlungen vom 24.02.2005 weist RA Weberling auf den seit Freitag 25.02.2005 bestehenden und am 01.03.2005 beschlossenen Sozialplan hin.

PV/Bekl. RA Weberling berichtet erneut von der Transfer- und Qualifikationsgesellschaft (TQG) die weiter von der Geschäftsleitung der Braunschweiger Zeitung angeboten wird.

Zwei Vorteile würden sich laut RA Weberling für den Kl ergeben.

Vorteil 1:
**deutlich längere Beschäftigungszeit durch die TQG (5-10 Monate)**

Vorteil 2:
Die Abfindungen laut Sozialplan würden sofort gezahlt

weitere Anmerkung von RA Weberling der Kl müsse nicht bis zum Ende eines langen Kündigungsschutzprozesses warten.

Eine 14-tägige Übertrittsfrist (01.03.2005 bis 15.03.2005) in die TQG sei Voraussetzung so Weberling.

Ein entsprechendes Angebot laut Sozialplan sei an jeden Betroffenen geschickt worden. Dabei wurde die Ablauffrist 15. März 2005 erneut genannt.

PV/Kl RA Ebeling signalisierte, dass es heute keinen Abschluss geben wird.

RA Weberling und Herr Teschke nennen die Abfindungssumme von 104.XXX für den Kläger.

PV/Kl RA Ebeling erklärt, das man nicht in Ruhe über einen Wechsel in die TQG nachdenken könne, da bis zum 15.03.2005 und dem Erhalt der Individualpost der BZ nicht mehr viel Zeit zu Verfügung stünde.

RI stellt als Ergebnis des heutigen Gütetermins eine strittige Entscheidung fest und gibt den Termin zu Protokoll.

Die Kammertermine sind für den 04.08.2005, 13:00 Uhr festgesetzt worden.

Ende der Güteterminverhandlung 11:45 Uhr

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