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Gütetermine vom 03.03.2005

erstellt von polwol — zuletzt verändert: 18.08.2008 11:29
Gütetermine werden getrennt verhandelt: RA_ Kobusch, 03.03.2005 11:15 Uhr

Termin 03.03.2005, 11:15 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Frau Steinke, Kammer 5, Sitzungssaal D,

Gütetermine 11:15 Uhr RA_Kobusch

PV/Bekl Dr. Werberling und Partner, Herr Teschke für Braunschweiger Zeitungsverlag Druckhaus Albert Limbach GmbH & Co. KG

PV/Kl RA Kobusch mit Bernd H. Aktenzeichen: 5 Ca 126/05

**68 Zuhörer**

Durch das große Zuschauerinteresse, wie schon bei den ersten Güteterminverhandlungen am 24.02.2005, wurde gleich der Sitzungssaal D (Untergeschoss) ausgewählt. Auch diesmal müssen etliche Zuhörer die Verhandlungen im Stehen verfolgen.

Punktlich um 11:15 Uhr rief RI Steinke die beiden Parteien auf.

PV/Bekl. RA Dr. Weberling erwähnt die unternehmerische Entscheidung zur betriebsgedingten Kündigung.

Als Neuerung zu den Güteverhandlungen vom 24.02.2005 weist RA Weberling auf den seit Freitag 25.02.2005 bestehenden und am 01.03.2005 beschlossenen Sozialplan hin.

PV/Bekl. RA Weberling berichtet erneut von der Transfer- und Qualifikationsgesellschaft (TQG) die weiter von der Geschäftsleitung der Braunschweiger Zeitung angeboten wird.

Zwei Vorteile würden sich laut RA Weberling für den Kl ergeben.

Vorteil 1:
**deutlich längere Beschäftigungszeit durch die TQG (5-10 Monate)**

Vorteil 2:
Die Abfindungen laut Sozialplan würden sofort gezahlt

weitere Anmerkung von RA Weberling der Kl müsse nicht bis zum Ende eines langen Kündigungsschutzprozesses warten.

Eine 14-tägige Übertrittsfrist (01.03.2005 bis 15.03.2005) in die TQG sei Voraussetzung so Weberling.

Ein entsprechendes Angebot laut Sozialplan sei an jeden Betroffenen geschickt worden. Dabei wurde die Ablauffrist 15. März 2005 erneut genannt.

Frau RI Steinke erkundigte sich über die Höhe der Abfindung laut Sozialplan .

PV/Kl RA Kobusch signalisierte, dass hier und heute es keinen Abschluss geben wird.

RA Weberling und Herr Teschke nennen die Abfindungssumme von 119.XXX brutto.

PV/Kl RA Kobusch erklärt, das der Erhalt des Arbeitsplatz für den Kl einen Mehrwert hat und hält die durchgeführte Sozialauswahl für strittig, da der Kl 3 Kinder hat und verheiratet ist. Außerdem sei der Arbeitsplatz nicht weggefallen, sondern die Arbeit würde nun von verbliebenen Beschäftigten verrichtet.

RI stellt als Ergebnis des heutigen Gütetermins eine strittige Entscheidung fest und gibt den Termin zu Protokoll.

Der Kammertermin ist für den 02.08.2005, 11:30 Uhr festgesetzt worden.

Ende der Güteterminverhandlung 11:30 Uhr

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