Erklärung zu Gerichtsberichte
Rechtsgrundlage:
Die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6) fordert die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Öffentlichkeitsgebot). Um diesem Öffentlichkeitsgebot gerecht zu werden, besteht nicht nur das Recht, sondern es ist geradezu eine Pflicht, über öffentliche Gerichtsprozesse zu berichten.
Gemäß Artikel 27 Ziffer 25 des Strafgesetzbuches ist die wahrheitsgetreue Berichterstattung über öffentliche Gerichtsprozesse ausdrücklich straffrei.
Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers (in der Regel ein Augenzeuge), nicht aber unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Abkürzungen:
AG = Amtsgericht - manchmal irrtümlich für Arbeitsgericht hier verwendet
ArbG = Arbeitsgericht
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
AGV-BS = Arbeitgeberverband Braunschweig
Bekl = Beklagter / Beklagte
BR = Betriebsrat
GF = Geschäftsführer / Geschäftsführerin
Kl = Kläger / Klägerin
KSchG = Kündigungsschutzgesetz
LAG = Landesarbeitsgericht
MA = Mitarbeiter / Mitarbeiterin
PA = Personalabteilung
PV = Prozessbevollmächtigter
RA = Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
RI = Richter / Richterin
RSe = Rechtssekritär / Rechtssekritärin
Syn = Syndika / Syndikus