Die „Turboprämie“
Zielgruppe dieser Maßnahme sind MitarbeiterInnen, für die eine Altersteilzeit nicht in Frage kommt sowie Beschäftigte in unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnissen, bei denen die Probezeit beendet sein muss. Ausscheiden darf einE MitarbeiterIn auch nur, wenn der/die VorgesetzeR dies nicht ablehnt. Man nannte dies das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit.
Das Grundprinzip der Turboprämie beruht darauf, dass 75 % des Bruttoentgelts multipliziert mit der Anzahl der Dienstjahre die Abfindung regelt, aber mindestens 15000 €. Entscheidet sich ein MitarbeiterIn vor dem 30.06.07 sowie vor der Enthüllung des Sozialplans, das Unternehmen zu verlassen, wird dies mit einer 50% Aufstockung der errechneten Abfindung „honoriert“. Die Deckelung der ganzen Regelung liegt bei maximal 25 Brutto-Monatsentgelte. Gezahlt wird das ganze mit offiziellen Ende des Dienstes.
Dass diese Maßnahme für die Betroffenen, die dann aus dem Sozialplan ausgeschlossen werden, nur eine Übergangslösung darstellt und das Unternehmen, die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen schönen lässt, ist ein Nebeneffekt der vielen nicht bewusst ist.