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Historischer-Brief zur Kurzarbeit 2002

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 31.07.2009 10:29
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass Lucent die Bedingungen für Kurzarbeit nicht erfüllt und Teilzeitarbeit unter Kostengesichtspunkten keine hinreichende Lösung darstellt.

-----Original Message-----

From:Vorstand
Sent:Freitag, 15. November 2002 10:50
To:'all_nbg_user@de.lucent.com'
Subject:GF-Information zum Thema Kurzarbeit und Teilzeit

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

in den letzten Tagen wurden wir von einigen Mitarbeitern und vom Betriebsrat gefragt, ob es nicht doch die Möglichkeit gäbe, durch Kurzarbeit oder Teilzeit weniger Arbeitsplätze abzubauen als geplant. Wir haben uns nochmals sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt und bezüglich der Kurzarbeit auch mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen. Wie bekannt, kann Kurzarbeit nicht von uns beschlossen werden, sondern muß vom Arbeitsamt, nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen, genehmigt werden.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Instrument, um Arbeitsplätze in konjunkturschwachen Zeiten zu erhalten und kurzfristige Arbeitsausfälle zu überbrücken. Bei der Beantragung von Kurzarbeit beim Arbeitsamt ist von der Geschäftsführung und dem Betriebsrat glaubhaft zu versichern, daß es sich nur um eine vorübergehende, konjunkturelle Schwäche und um unvorhersehbaren Arbeitsmangel handelt. Ein vorübergehender Arbeitsausfall, der die Beantragung von Kurzarbeitergeld rechtfertigen würde, läge nur dann vor, wenn in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist. Auch wenn die Geschäftsführung der Auffassung ist, dass der Telekommunikationsmarkt wieder anziehen wird, weiß heute Niemand,  wann dies sein wird und wie sich der Markt dann entwickelt. Demnach können wir vor dem Arbeitsamt so nicht argumentieren und deshalb auch keine Kurzarbeitsgelder beantragen und erwarten.

Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist also eine vorübergehende Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dies ist bei Lucent in Nürnberg nicht der Fall, da wir mit extremen und zeitlich nicht eingrenzbaren Strukurveränderungen konfrontiert sind. Bei einem umfassenden und branchenübergreifenden Arbeitsausfall, wie wir ihn derzeit erleben, kann KUG nicht gewährt werden. Daher ist Kurzarbeit bei längerfristigen, strukturell bedingten  Branchen - und Markteinbrüchen, die uns zu einem langfristig kleineren Unternehmensniveau zwingen, keine Alternative zum Arbeitsplatzabbau. Die Tatsache, daß das Kurzarbeitergeld nach den Vorschriften des Arbeitsamtes in einem Unternehmen i.d.R. nur für die Dauer von 6 Monaten gewährt wird, zeigt, daß es sich nur um ein kurzfristige Überbrückungshilfe handelt und nicht um einen langfrisitgen Strukturausgleich. Natürlich wissen wir, daß es in besonderen Ausnahmefällen die Möglichkeit einer KUG - Verlängerung gibt, aber nur dann, wenn die oben beschriebenen Grundvoraussetzungen eines vorübergehenden wirtschaftlichen Engpasses vorliegen.

Bereits heute nutzt unser Unternehmen durch die Beschäftigungsgesellschaft EnexY eine Sonderregelung für die Gewährung von KUG, in diesem Fall Strukturkurzarbeitergeld. Im Klartext: Die Einschaltung einer Beschäftigungsgesellschaft ist die strukturbedingte, längerfristige Form einer Kurzarbeit, die teilweise von Lucent und teilweise vom Arbeitsamt bzw Landesarbeitsamt finanziert wird. Wie bekannt, wird durch die Zuschüsse die Auszahlung von 80 Prozent des letzten Nettoentgelts bis zu 12 Monaten gesichert.

Teilzeit

Ziel unserer Restrukturierungsmaßnahmen ist es, die Kostensituation im Unternehmen dem Umsatz dauerhaft anzupassen und damit eine feste Kosten-Umsatz-Größe zu erreichen. Dies ist nach Auffassung von Lucent nur durch eine schnelle und nachhaltige Reduzierung der Fixkosten möglich. Im Falle der Personalkosten läßt sich dies nur durch entsprechende Personalreduzierungsmaßnahmen realisieren. Bei Teilzeit lassen sich zwar die variablen Kosten durch Reduzierung der Arbeitszeit senken, der Arbeitsplatz mit allen damit verbundenen Fixkosten bleibt jedoch erhalten und muß weiter finanziert werden.

Unter hohem Kostendruck können Teilzeitmodelle, auch in kleinen Größenordnungen, dazu führen, dass weitere Arbeitsplätze, als ursprünglich nötig, abgebaut werden müssen. Dies ergibt sich aus dem definierten und von der Business Unit vorgegebenem Budget. Daher hat sich Lucent Technologies für eine Arbeitspaltzreduzeirung entschlossen, die aus unserer Sicht in der derzeitigen Situation die einzige Möglichkeit ist, den Fortbestand des Unternehmens insgesamt zu sichern. Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass Lucent die Bedingungen für Kurzarbeit nicht erfüllt und Teilzeitarbeit unter Kostengesichtspunkten keine hinreichende Lösung darstellt. Beide Instrumente sind nach unserer Ansicht keine wirkliche Alternative zu einer Reduzierung der Arbeitsplätze. Bitte bedenken Sie auch, dass Lucent auf Dauer ein kleineres Unternehmen mit deutlich verringerter Belegschaft sein wird und sein muß. Nur so können wir in der Organisation und in der Zusammenarbeit der Bereiche effizienter arbeiten, dauerhaft unsere Kosten drücken und dem extrem verkleinerten Marktniveau anpasssen. Ein Stellenabau ist sehr hart für die Betroffenen. Sie sichert aber die Arbeitsplätze der verbleibenden Mitarbeiter und den Fortbestand des Unternehmens.

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