Ergänzungstarif zum Haustarifvertrag
zwischen der
Alcatel-Lucent Deutschland AG
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Alf Henryk Wulf (Vors.) und Peter Kury
und der
IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch die Bezirksleitung der IG Metall Bayern
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Der Ergänzungstarifvertrag gilt:
1.1.1 Räumlich und fachlich:
für den Betrieb der Alcatel-Lucent Deutschland AG Nürnberg
1.1.2 Persönlich:
für alle Arbeitnehmer des o.g Betriebes, die Mitglied der IG Metall sind und bei Inkrafttreten dieses Ergänzungstarifvertrages einen auf die Flächentarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie verweisenden Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
1.2. Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Ergänzende Bestimmungen können durch Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden. Derartige Bestimmungen können - auch in Einzelteilen - nicht zu Ungunsten von Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen.
§ 2 Anwendung von Flächentarifverträgen
Für Arbeitnehmer im persönlichen Geltungsbereich dieses Ergänzungstarifvertrages gelten rückwirkend ab 1. Februar 2009 die Lohn- und Gehaltstabellen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie in ihrer jeweils aktuellen Form.
Alle anderen Flächentarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie gelten mit dem Stand 07.02.1996 statisch weiter. Abweichend hiervon gelten für Altersteilzeit die Altersteilzeitregelungen des Haustarifvertrages entsprechend.
§ 3 Wechsel in den Geltungsbereich des HTV
Arbeitnehmer im persönlichen Geltungsbereich dieses Ergänzungstarifvertrages haben jederzeit die Möglichkeit, durch den Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages mit Verweisungsklausel auf den HTV in Form einer Gleichstellungsabrede in den Geltungsbereich des Haustarifvertrages zu wechseln
§ 4 Inkrafttreten und Vertragsdauer
Dieser Ergänzungstarifvertrag tritt mit Beginn des Monats in Kraft, zu dessen Beginn die Regelungen des Haustarifvertrages mit Ausnahme der Regelungen zur Ersteingruppierung und zur Ermittlung der Kostenneutralität in Kraft treten.
Der Ergänzungsvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2012 gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen
Stuttgart, 08.03.2010
Alcatel-Lucent ( gez. Wulf, Kury ) - IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland