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Sozialplan Lucent

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 16.08.2008 11:07
Die wichtigsten Auszüge aus dem aktuellen Sozialplan, der am Standort Nürnberg der Lucent Technologies Network Systems GmbH abgeschlossen wurde.

Sozialplan

1. Geltungsbereich (...)

2. Abfindungen

2.1 Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis aus Anlaß der im Interessensausgleich beschriebenen und geregelten Betriebsänderung endet, erhalten eine Abfindung entsprechend der folgenden Regelungen:

2.1.1 Die Abfindung berechenet sich nach der Formel:

Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor

Der Faktor beträgt:

  • bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres: 1,0
  • bis zur Vollendung des 54. Lebensjahres: 1,2
  • nach Vollendung des 54. Lebensjahres: 1,4

2.1.2 Mitarbeiter, die gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellte behinderte Menschen zum Zeitpunkt des Ausscheidens sind, erhhalten einen um 0,25 erhöhten Faktor zur Berechnung der Abfindung gemäß Ziffer 2.1.1.

2.1.3 Die zur Berechung der Abfindung gemäß Ziffer 2.1.1 zu berücksichtigende Bruttomonatsvergütung beträgt maximal € 5.400,-.

Die sich aus Ziffer 2.1.1 ergebende Brutto-Abfindung wird netto insgesamt auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitnehmer als Nettoeinkommen grundsätzlich bis längstens zu dem Zeitpunkt erhalten hätte, an dem frühest möglich Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder eine andere vorzeitige Altersrente, ggf. auch mit Abzügen erzielen könnte. (...)

Von der Abfindungsbegrenzung ausgenommen bleiben die Kinderzuschläge und der Schwerbehindertenzuschlag. Diese Zuschläge werden zusätzlich auf die sich errechnende Abfindung ausbezahlt.

2.1.4 Mitarbeiter erhalten für jedes auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kind einen zusätzlichen Betrag von € 1.000,-, Alleinerziehende € 4.000,-. Anteilig auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinder werden als ganze Kinder gerechnet. Gleiches gilt für jedes nachgewiesene unterhaltsberechtigte Kind.

2.1.5 Stichtag für Betriebszugehörigkeit (...)

2.1.6 Bruttomonatsentgelt ist das vertraglich vereinbarte Bruttomonatsgehalt (unter Berücksichtigung der tariflichen Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilmäßig bei Tarifgeltung).

Keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Bruttomonatsentgeldes finden (...) alle sonstigen unregelmäßig gewährten Vergütungsbestandteile, insbesondere Boni, Aktienoptionen etc. (...)

2.2 Auszahlung der Abfindung (...)

2.3 Mitarbeiter, die gemäß Ziffer 2.6 des Interessenausgleichs an einen geringer bewerteten Arbeitsplatz umgesetzt bzw. versetzt werden, wird am neuen Arbeitsplatz für sechs Monate mindestens das bisherige Bruttomonatsentgeld i.S. von Ziffer 2.1.6 weiter bezahlt.

2.4 Mitarbeiter, die nach Ausspruch einer Kündigung oder Abschluß eines Aufhebungsvertrages von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt werden, können durch einfache schriftliche Erklärung ohne Frist ihr Arbeitsverhältnis zu jedem Monatsletzten beenden. Für diesen Fall erhöht sich die Abfindung um die vertraglichen Bruttobezüge zwischen dem vorzeitigen und dem ursprünglich vorgesehenen Austrittstermin.

2.5 Regelung der Beschäftigungsjahre für Teilzeitmitarbeiter (...)

3. **Eingliederungsmaßnahmen (...)**

3.1 Transfermaßnahmen (...)

3.2 Transfergesellschaft (...)

3.2.3 Während des Bestehens des befristeten Arbeitsvertrages mit der Transfergesellschaft (maximal 12 Monate) erhalten die Arbeiternehmer Transferkurzarbeitergeld mach Maßgabe des § 216 SGB III, Urlaubsentgelt und Feiertagsentgelt sowie einen Aufstockungsbetrag. Der Aufstockungsbetrag beträgt die Differenz zwischen dem Transferkurzarbeiterentgeld und 80% des letzten maßgeblichen Nettogehaltes. (...) Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt beträgt ebenfalls 80% des maßgeblichen letzten Nettoentgelts (...)

4. **Ausschluß (...)**

5. **Sonderregelung für ältere Mitarbeiter**

Ältere Mitarbeiter, deren individuelle Betroffenheit durch die beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung feststeht und die zu diesem Zeitpunkt in spätestens 18 Monaten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug einer ggf. auch vorzeitigen Altersrente erreicht haben, erhalten ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages (...)

Neben den oben genannten Leistungen zahlt Lucent auf die wegen vorzeitiges Inanspruchnahme der Rente zu erwartenden Abschläge bei der gesetzlichen Rente einen Pauschalbetrag von 70% der zu erwartenden Rentenabschläge bis maximal zur Vollendung des 75. Lebensjahres. (...)

6. **Jubiläum**

Mitarbeiter, die im Zeitraum bis zu 24 Monaten nach dem Ausscheiden ein Betriebsjubiläum begangen hätten, erhalten als Abfindung zusätzlich auch das betriebliche Jubiläumsgeld.

7. Erstattete Umzugskosten

Für Mitarbeiter, die von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betroffen sind, entfällt eine evenutelle Umzugskosten-Rückerstattung.

8. Versetzung an einen anderen Standort (...)

9. Anrechnung (...)

10. Arbeitsplatzsuche (...)

11. **Schlußbestimmungen (...)**

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