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Protokoll über die Neufestlegung der Anpassungszulage und die Feststellung der Kostenneutralität (§ 4.5.3.2 Abs. 2 HTV)

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 25.10.2010 18:54

Auf Grundlage der nach Abschluss des Ersteingruppierunsverfahrens für die im betrieblichen Geltungsbereich des HTV beschäftigten Arbeitnehmer von der Alcatel-Lucent Deutschland AG dem Gesamtbetriebsrat zur Verfügung gestellten erforderlichen Unterlagen stellen die Alcatel-Lucent Deutschland AG und der Gesamtbetriebsrat fest, dass die Kostenneutralität im Sinne der §§ 4.5.1 und 4.5.2 HTV bei Festlegung der im HTV geregelten Anpassungszulage auf 20,4% gegeben ist.

Die Anpassungszulage im Sinne der §§ 4.4.3 und 4.4.4 HTV wird dementsprechend einvernehmlich auf 20,4 % festgelegt.

Der nach § 1.1.3 HTV für die Abgrenzung der außertariflichen Angestellten maßgebliche Prozentsatz des Entgelts der Entgelgruppe 17 beträgt 21,2%.

Mit dieser Festlegung der Anpassungszulage ist die Überleitung der Entgelte im Sinne des §4 HTV abgeschlossen.

Stuttgart, 21 September 2010

gez.

Alcatel-Lucent Deutschland AG,

Betriebsrat

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