Protokoll über die Neufestlegung der Anpassungszulage und die Feststellung der Kostenneutralität (§ 4.5.3.2 Abs. 2 HTV)
Auf Grundlage der nach Abschluss des Ersteingruppierunsverfahrens für die im betrieblichen Geltungsbereich des HTV beschäftigten Arbeitnehmer von der Alcatel-Lucent Deutschland AG dem Gesamtbetriebsrat zur Verfügung gestellten erforderlichen Unterlagen stellen die Alcatel-Lucent Deutschland AG und der Gesamtbetriebsrat fest, dass die Kostenneutralität im Sinne der §§ 4.5.1 und 4.5.2 HTV bei Festlegung der im HTV geregelten Anpassungszulage auf 20,4% gegeben ist.
Die Anpassungszulage im Sinne der §§ 4.4.3 und 4.4.4 HTV wird dementsprechend einvernehmlich auf 20,4 % festgelegt.
Der nach § 1.1.3 HTV für die Abgrenzung der außertariflichen Angestellten maßgebliche Prozentsatz des Entgelts der Entgelgruppe 17 beträgt 21,2%.
Mit dieser Festlegung der Anpassungszulage ist die Überleitung der Entgelte im Sinne des §4 HTV abgeschlossen.
Stuttgart, 21 September 2010
gez.
Alcatel-Lucent Deutschland AG,
Betriebsrat