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Protokollnotizen und redaktionelle Änderungen zum Haustarifvertrag Alcatel-Lucent vom 08.03.10

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 26.10.2010 00:03

Protokollnotiz zu § 4.1.2

Anspruch auf eine rückwirkende Entgelterhöhung gem. § 4.1.2.1 HTV und § 4.1.2.2 HTV haben nur Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis der HTV nach Unterzeichnung eines entsprechenden Arbeitsvertrages spätestens ab 1. Januar 2011 Anwendung findet. Im Übrigen besteht Anspruch auf die tariflichen Entgelte erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der HTV auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Protokollnotiz zu §§ 4.3 und 4.4

Bei der Qualifizierung von Arbeitnehmern als Über- oder Unterschreiter i.S.d. § 4.4 sind jeweils die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines entsprechenden Arbeitsvertrages mit Verweisungsklausel i.S.d. § 1.1.2 maßgeblichen Engruppierungen und Entgelte zugrunde zu legen.

Protokollnotiz zu § 4.7.4

Die Heranführung von Unterschreitern i.S.d. § 4.7.4 im Unfang des bei der Einführung des HTV durch rückwirkende Erhöhung der Entgelte ab Dezember 2009 gem. § 4.7.2 gewonnen Entgeltvolumens erfolgt rückwirkend mit der Entgeltzahlung im Februar 2011.

Das durch Anrechnung gem. § 4.6.1 gewonnene Entgeltvolumen wird jeweils ber der nächsten Tariferhöung zur Heranführung i.S.d. § 4.7.4 verwendet.

Protokollnotiz zu § 14

Außertarifliche Angestellte und leitende Führungskräfte können in die betrieblichen Regelungen zur Altersteilzeit mit einbezogen werden, mit ihnen können auch abweichende Regelungen vereinbart werden.

Redaktionelle Änderungen

Ziffer 1.1.1

"Alcatel Lucent AG" wird durch Alcatel-Lucent Deutschland AG" ersetzt.

Verweisungen innerhalb des HTV

Innerhalb des HTV wird einheitlich durch Bezugnahme und die Ziffer des Kapitels unter Hinzufügung des Paragraphzeichens verwiesen. Die Verweisungen sind wie aus der Anlage ersichtlich zu korrigieren.

Stuttgart, 6. Juli 2010

gez.

Alcatel-Lucent Deutschland

IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland

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