Informationen des Gesamtbetriebsrates Alcatel-Lucent und der Betriebsräte VS, ZB und PS für den Standort Stuttgart
Dazu einige Informationen
Die Flexi-Vereinbarung wird ab 1. Januar 2008 befristet bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft gesetzt, jedoch ohne die Kündigungsschutzklausel und mit folgender Maßgabe:
- Der Aufbau weiterer Flexi-Guthaben wird ausgeschlossen.
- Der Abbau der Flexi-Konten erfolgt wie in der Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit nach Vereinbarung mit dem Vorgesetzten. Der Abbau soll 35 Stunden pro Monat nicht überschreiten.
- Im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, durch ufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen erfolgt die Auszahlung der Flexi-Guthaben zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen.
- Flexi-Guthaben, die ab Oktober 2007 aufgebaut worden sind, werden mit Mehrarbeitszuschlägen belegt. Diese werden auch im Falle von Freizeitnahme ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah Anfang 2008 mittels einer Pauschalzahlung.
- Flexi-Guthaben, die zum Jahresende 2008 nicht abgebaut sind, werden ausbezahlt.
- Die Geschäftsleitung wird mit den Betriebsratsgremien VS, ZB und ZNB für die Monate Januar bis März 2008 Mehrarbeitskontigente vereinbaren. Diese werden von den zuständigen Betriebsratsgremien genehmigt, sofern keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen sind.
Im Interesse der Belegschaft ist es äußerst positiv, dass die Flexi-Konten als Polster in das Jahr 2008 übertragen wurden. Außerdem wurde erreicht, dass die Flexi-Stunden , die seit 01.10.2007 aufgebaut wurden und wegen der Kündigung der Flexi-Vereinbarung de facto Mehrarbeitsstunden waren, durch Auszahlung der Mehrarbeitszuschläge auch als solche gewertet werden.
Damit ist es gelungen, die sinnvolle alte Flexi-Vereinbarung zur Arbeitsplatzsicherheit noch auf eine akzeptable Weise zu Ende zu führen.
Für Fragen zu dieser Eckpunktevereinbarung stehen Ihnen Ihre Betriebsrätinnen und Betriebsräte zur Verfügung.
ERA-Einführung
Ende November 2007 haben die Geschäftsleitung und die Betriebsräte von Stuttgart und Berlin eine Vereinbarung zur möglichst reibungslosen Einführung des ERA-Tarifvertrages getroffen. Danach wird unsere bewährte Form der Arbeitsplatzbewertung (Gipskopf oder Kojak genannt) weiterhin angewendet. Lediglich die Abbildung der gefundenen Arbeitsplatzwertzahl auf die bisherigen Tarifgruppen wird abgelöst durch die Abbildung der Arbeitsplatzwertzahl auf die neuen Entgeltgruppen des ERA. Dadurch ist eine Neubewertung der bereits bewerteten Arbeitsplätze nicht mehr notwendig. Erstmals für März wird Ihr neues Gehalt entsprechend ERA berechnet und ausbezahlt. Dabei ändert sich im wesentlichen die Aufgliederung des Gehalts in die Bestandteile Grundgehalt, Leistungszulage (proportional entsprechend ihrer alten Leistungseinstufung), und andere Zulagen. Der ERA-Tarifvertrag sieht vor, dass Ihnen mindestens die Höhe des alten Gehalts weiterbezahlt wird.
Für uns war wichtig, dass die bisherige Struktur der Gehaltsgruppen in etwa mit den neuen Entgeltgruppen übereinstimmt, dass Tarifangestellte auch in die höchste Entgeltgruppe 17 gelangen können, und dass die Einstiegsgehälter der AT- Angestellten auch weiterhin deutlich über dem Entgeltbetrag dieser Entgeltgruppe 17 liegen müssen.
Wir sehen die Vereinbarung als Erfolg an, denn eine Neubewertung der Arbeitsplätze, die in vielen Betrieben von den Arbeitgebern zu Verschlechterungen bei der Eingruppierung genutzt werden sollte, gibt es bei uns nicht. Im Gegenzug werden wir wohl das bisherige System der Leistungsbewertung neu verhandeln müssen.
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hartmanndruck, Wildberg