Abmahnung wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
Abmahnung wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
Abgeschickt von Klaus Olewski am 26.September 2011 20:02ich würde hier anfangen:
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Auf jeden Fall muss der Kollege entweder zur Gewerkschaft oder zum AN-Anwalt gehen!