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Unfähig zum Datenschutz

erstellt von Volker Anders — zuletzt verändert: 02.12.2011 21:11
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Eine gesetzliche Datenauskunft von Alcatel-Lucent zu bekommen, dauert nicht nur viele Monate, Zweifel an der Vollständigkeit sind angebracht und was dann vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten geliefert wird enthält noch eine Menge alter Daten, die längst gelöscht werden müssten. Die zuständige Datenschutzbehörde kann auch nicht viel machen, weil sie chronisch unterbesetzt ist.

Unfähig zum Datenschutz

Abgeschickt von Volker Anders am 19.Mai 2011 10:32

Es ist ein Abenteuer, bei Alcatel-Lucent einmal eine komplette gesetzliche Datenauskunft nach § 34 BDSG zu bekommen. Und was dabei dann doch noch rauskommt, läßt einem die Haare zu Berge steigen.

Bei einer bald schon ein Jahr dauernden Anfrage kam eine erste Auskunft, persönlich vom Datenschutzbeauftragten per Einschreiben zugesandt. Da der Datenschutzbeauftragte selbst nicht Herr der Daten ist, wußte er wohl nicht, dass das nur ein Bruchteil einer kompletten Auskunft ist. Wichtige Daten beispielsweise aus der Personalakte waren gar nicht enthalten.

Erst nach Einschaltung der zuständigen Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg kam eine weitere, wie als vollständig bezeichnete Datenauskunft. Allerdings vollständig war auch diese Datenauskunft nicht. So fehlten weitere Daten aus den verschiedenen Datensammlungen wie beispiesweise zu Reisekosten. Erst einige Monate später kamen nach einer weiteren Aufforderung auch noch Daten aus Qualitätssystemen uned aus einem System Global Peoplesoft (GPS).

Nach 3 jedesmal als vollständig bezeichneten Datenauskünften kann man weiter an der Vollständigkeit zweifeln, über die es keine Zusicherung gibt. Ist Alcatel-Lucent überhaupt in der Lage, eine vollständige Datenauskunft zu liefern, wenn die Firma nicht mehr mit Abmahnungen in noch bestehenden Arbeitsverhältnissen arbeiten kann?

Zweifel sind insbesondere bei der Vollständigkeit von Datenauskünften angebracht, die bei globalen Arbeiten im Konzern gesammelt wurden. Von der Behörde in Stuttgart war zu erfahren, dass sie für Daten in den USA gar nicht zuständig sei. Andererseits ist es beim global organisierten Arbeiten üblich, dazu auch persönliche Daten über nationale Grenzen hinweg weiterzugeben, für die der eigene Arbeitgeber im Konzern nun auf einmal keine Verantwortung übernehmen möchte.

Datenschutz ist in diesem Konzern ausgehebelt, in dem nur danach gearbeitet wird, wo es möglichst billig ist. Das zumindest so lange, wie die zuständige Datenschutzbehörde aus Personalmangel nicht den nötigen Druck auszuüben vermag.

Re: Unfähig zum Datenschutz

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Dezember 2011 22:11
Der Laden ist ja sogar nicht mal in der Lage, eine Adressänderung an eine amerikanische Bank zu melden, auf der wir ex-Mitarbeiter noch Optionen liegen haben (LSI Logic Dinger, die aus einem Lucent-Deal noch vorhanden sind). Selbst nach mehrmaligem Nachhaken ist da nichts passiert. Mittlerweile ist meine Nachsendeantrag abgelaufen und ich bekomme von der Bank keine schriftlichen Unterlagen mehr. (Bemerkung: Man kann die Adressänderung nicht persönlich bei der Bank melden. Es kann nur von ALU getan werden. Das ist so mit der Bank ausgehandelt worden, und da kann man mit dem Callcenter Menschen verhandeln wie man will, er kann eine Adressänderung die nur von ALU kommt akzeptieren. Bemerkung2: Wenn ich in Rente gehe, dann würde es mich interessieren, ob Aon Jauch, oder wie der Laden heißt, mich überhaupt noch kennt. Denn Adressänderungen bei denen gehen ebenfalls nur über ALU).
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