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Droht Abschiebung wegen Demo-Teilnahme?

erstellt von valter zuletzt verändert: 08.12.2010 18:27
Einer seit 6 Jahren in Nürnberg lebenden Kurdin droht Abschiebung, weil sie wegen Teilnahme an genehmigten pro-kurdischen Demonstrationen als Terroristin eingestuft wurde. Wird die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes zum Abschiebungsgrund?

Eine seit dem 11 Lebensjahr in Nürnberg lebende 18jährige Kurdin soll nach der Vorstellung des Einwohnermeldeamtes wegen dieser Demonstrationsteilnahme eine Terroristin sein. Deshalb droht ihr die Abschiebung, NZ vom 3.12.2010.

Eine breites Solidaritätsbündnis kämpft seitdem für ein Bleiberecht von Leyla , wie die Kurdin genannt wird. Am kommenden Donnerstag, den 9.12.2010, findet daher eine Kundgebung des Solidaritätsbündnisses am Rathaus statt, die ebenfalls zur Feststellung von angeblichen Terroristen mißbraucht werden kann.

An das Einwohnermeldeamt richtet sich ein Appell zur Umkehr einer falschen Abschiebepolitik, weil sich so schnell und so einfach sich Terroristen nicht erkennen, nur weil sie an einer Demo teilnehmen. Demnach müßte die halbe Stadt Stuttgart nur aus Terroristen bestehen?

Das Nürnberger Einwohnermeldeamt verkennt mal wieder wie wertvoll engagierte Menschen mit Migrationshintergrund sind, die auf dem Boden der Verfassung stehend ihre Bürgerrechte wahrnehmen. Diese der Verfassung widersprechende Abschiebepraxis muß sofort aufhören.

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