Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home International Menschenrecht und Kirche

Menschenrecht und Kirche

erstellt von valter zuletzt verändert: 24.09.2010 19:16
Ausgerechnet die Kirche hat nach einer Tendenzkündigung nun ein Problem, weil sie einen Organisten wegen Ehebruch rauswerfen wollte, dessen Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht bestätigt wurden. Aktenzeichen: C-555/07

Der Europäische Gerichtshof hat die Bestätigungen deutscher Gerichte kassiert, die eine Kündigung eines Organisten durch die katholische Kirche für richtig hielten. Die deutschen Gerichte hatten der Kirche Sonderrechte zugebilligt, die ihr nach Meinung des Gerichtshofes in Abwägung der Menschenrechte nicht zustehen. Der Organist repräsentiere die Kirche nicht derart nach außen, daß ihm ein Vergehen gegen ein Gebot der Kirche derart drastisch mit Kündigung zu begegnen ist. Vielmehr müsse das Menschenrecht des Organisten gegen Kirchengebote abgewogen werden.

Eine Kündigung könne berechtigt sein, wenn ein Vergehen gegen Kirchengebote von predigenden Amtsträgern begangen wurde, die für die Kirche Vorbild sein sollten. Aktenzeichen: C-555/07

Besonders deutsche Arbeitsrichter, die bisher für den Arbeitgeber Kirche urteilten, haben durch das Strassburger Urteil eine Lehrstunde bekommen.

(1) Kommentare

reinermoysich 25.09.2010 05:44
Die Kirchen insgesamt sollten endlich mal realisieren, dass das Mittelalter schon längst vorbei ist, dass schon seit Jahrzehnten die Menschenrechte an oberster Stelle stehen, wenn es darum geht, was für ein Verhalten richtig (sozial) oder falsch (un - oder gar asozial) ist.

Aber auch Deutschland sollte wahrnehmen, dass es noch immer nicht den seit Jahrzehnten(!) bestehenden Grundgesetzartikel Art. 137 (1) umgesetzt hat, der fordert und feststellt(!):"Es besteht keine Staatskirche" (mehr).
Jedoch - in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu dieser Feststellung und auch den Menschenrechten stehen im Grundgesetz so genannte "verfassungswidrige Verfassungsrechte" (wie sich Verfassungsrechtler in solch einem Fall ausdrücken), welche so tun, als gäbe es jenen Artikel 137 (1) und die Menschenrechte überhaupt nicht.

Deutschland sollte sich endlich eine widerspruchsfreie Verfassung geben, welche in völligem Einklang mit den Menschenrechten steht!
Darin würden dann die extrem ungerechten religiösen Privilegien wegfallen, wie zum Beispiel Gottesbezug im Grundgesetz, Religionsunterricht, Kirchensteuer, christliche Feiertage, extrem hohe finanzielle staatliche Zuwendungen und vieles andere mehr.

Erst dann könnten sich alle sozial ausgerichteten Menschen in Deutschland wirklich wohl fühlen, sich freuen hier zu wohnen und aktiv für diesen Staat eintreten - egal welche religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung sie haben!