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Wer fordert Menschenrechte bei uns ein?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:17
Am Jahrestag der Menschenrechte kann man leicht populistisch mit dem Finger auf andere deuten, ohne die Probleme zuhause in Ordnung zu bringen

Und wie steht es mit den Menschenrechten bei uns am Jahrestag der Menschenrechte , die von der Uno am 10.12.1948 verabschiedet wurden und nach wie vor gelten sollen. Wie steht es mit den Menschenrechten in jeden einzelnen Betrieb und Konzern, wie steht es mit der Meinungsfreiheit oder mit dem Datenschutz?

Von den eigenen Problemen mit den verabschiedeten Menschenrechten kann man leicht ablenken, indem man auf die Probleme bei anderen zeigt, die es sicher auch gibt. Noch viel besser wirken die Argumente, wenn das eigene Haus mit den Menschenrechten in Ordnung wäre.

Die auf dieser Seite angesprochenen Probleme, wie Zensur und Meinungsfreiheit, Entlassungen und Datenschutz haben meist auch mit nicht vorhandenen Menschenrechten von Arbeitsnehmern zu tun. Für diese Menschenrechte zuhause zu kämpfen und sie wiederherzustellen, sollte eigentlich selbstverständlich sein und wichtiger, als stündlich die Aktienkurse abzufragen.

Wie sehr Menschenrechte gerade auch bei Arbeitnehmern fehlen, sieht man an den vielen Projekten in Netzwerk IT, die immer mehr werden.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/10/bamberger-erklrung-vom-22-oktober-2007.html ) stellt fest:

"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

Diese Erklärung wurde auch dem Petitionsausschuss des Europaparlaments vorgetragen, hier ein Videomittschnitt: http://video.google.com/videoplay?docid=1449825811432163611

Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/de