Weltweite Ausschreibung immer mit Sozialstandards
Die Proteste gegen weltweite Ausschreibung der Herstellung des schweizer Offiziersmessers mögen nationale Tendenzen belegen. Dabei wäre das ein guter Test, internationale Sozialstandards mit der Ausschreibung einzufordern und sie dann auch zu kontrollieren. Wegen des derzeit fehlenden Rechts auf Versammlungsfreiheit fallen viele Länder aus, nicht nur China. Auch wäre auch der Mindestlohn nach Punkt 7 der ILO Norm 26 und 131 in der Ausschreibung festzulegen. Da hätte sogar Deutschland einige Probleme, die ILO Standards zu erfüllen.
Ob nach Erfüllung der Bedingungen allerdings ein Offiziersmesser noch so billig sein kann, um die heimischen Anbieter zu unterbieten, ist mehr als fraglich, zumal auch die langen umweltschädigenden Transporte hinzukämen. Insbesondere sind folgende Bedingungen einzuhalten:
- Verbot von Kinderarbeit, 15 Jahre Mindestalter(ILO Norm 138 und 182 )
- Verbot von Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft (ILO Norm 29 und 105 )
- Bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz, d.h. es muss ein gesundheitlich unbedenklicher und sicherer Arbeitsplatz für den Arbeiter vorhanden sein. Freier Zugang zu Toiletten, Waschräumen und Trinkwasser muss gewährleistet sein. (ILO Norm 155 )
- Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (ILO Norm 87 , 98 , 135 und 143 )
- Diskriminierungsverbot nach Rasse, Gesellschaftsklasse, Religion, Geschlecht, Körperbehinderung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit. (ILO Norm 100 und 111 )
- Wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung. Nicht mehr als 48 Stunden pro Woche, mit mindestens einen freien Tag nach 7 Tagen Arbeit. Mehrarbeit muss mit einem Zuschlag vergütet werden und darf regelmäßig nicht mehr als 12 Wochenstunden betragen. (ILO Norm 1 )
- Recht auf einen existenzsichernden Lohn (living wage). Der Lohn muss ausreichend sein, um die Grundbedürfnisse des Arbeiters und seiner Familie zu sichern. Es dürfen keine Geldbeträge vom Lohn des Arbeiters als Strafmassnahme abgezogen werden. (ILO 26 und 131 )
- Keine körperlichen Strafen, kein psychischer und/oder physischer Zwang.
- Management System: Die Unternehmen müssen, um die Zertifizierung nach dem Sozialstandard SA 8000 zu erhalten bzw. zu behalten, die Elemente des Standards SA 8000 in der **täglichen Praxis** umsetzen. Die Elemente müssen Bestandteil der Kultur des Unternehmens werden.
Es bestehen begründete Zweifel, ob Firmen, wie auch Siemens sich nach diesen Sozialstandards richten, wenn sie beispielsweise ohne Versammlungsfreiheit und Mindeststandards unkontrolliert Arbeit nach China auslagern.
Dagegen ließe sich nur mit Hilfe der Verbraucher angehen, die eine Kennzeichnung brauchen, welche Produkte nachweislich nach Sozialstandards hergestellt sind. Da hätte auch der deutsche Verbraucherminister eine lohnenswerte Aufgabe zu erfüllen.